29. September 2004

BUND "erbt" Obstbaumgrundstück am Heppenheimer Schloßberg

Von: Kreisverband Bergstraße

Kreis Bergstraße. Der freudige Anruf erreichte den BUND-Kreisvorsitzenden Georg Niedermayer völlig unerwartet und er sollte dem Bund für Umwelt und Naturschutz im Kreis Bergstraße eine große Überraschung bescheren. Mitglieder einer Erbengemeinschaft hatten nämlich nach reiflicher Überlegung beschlossen, ein am Heppenheimer Schloßberg gelegenes Obstbaumgrundstück dem Bergsträßer Umweltverband zu übereignen. Einzige Bedingung: Das Grundstück, das derzeit brach liegt, soll ökologisch sinnvoll genutzt werden, da die Erbengemeinschaft selbst das Grundstück nicht im Sinne des Erblassers pflegen kann. Ein Vorgang übrigens, der nicht selten vorkommt. Jedes Jahr erhält der BUND bundesweit Zuwendungen aus testamentarischen Verfügungen oder Schenkungen, die einen durchaus wichtigen Teil der wirtschaftlichen Grundlage des Verbandes ausmacht und so den Schutz und die langfristige Sicherung unseres wertvollen Naturerbes bedeutet. Gerade in Zeiten, in denen die großflächige Anlage landwirtschaftlicher Flächen immer weiter zunimmt, garantieren Grundstücke, die sich im Besitz von Umweltverbänden befinden, kleinflächige Strukturen mit viel Rückzugsraum für Kleintiere und Nischen für vom Aussterben bedrohte Pflanzen. Dies verschönert nicht nur nachhaltig das Landschaftsbild, sondern ist überdies außerordentlich wichtig für die heimische Fauna und Flora.

Ein weiterer guter Grund: Vermächtnisse und Erbschaften zugunsten des BUND oder anderer gemeinnütziger Organisationen bleiben frei von Erbschaftssteuer und kommen damit immer vollständig dem verfügten Zweck zugute. Auch entsprechende Schenkungen zu Lebzeiten an "Mutter Natur" belohnt "Vater Staat" mit Steuervergünstigungen für die Gönner. Mehrere überzeugende Argumente also, um eine solche Entscheidung in Erwägung zu ziehen.

Der BUND-Kreisverband pflegt indes bereits mehrere Grundstücke an der Bergstraße, unter anderem das von der Stadt Hepenheim gepachtete "Nordstadtbiotop", das von Aktiven aus den Ortsverbänden Heppenheim und Bensheim Instand gehalten wird. Für die Verwendung des jetzt übereigneten Grundstückes am Heppenheimer Schloßberg sieht der Kreisvorsitzende gleich mehrere Möglichkeiten. Laut Niedermayer kommt sowohl eine Verpachtung an interessierte Mitbürger in Frage, die dieses ökologisch bewirtschaften wollen als auch eine Überlassung an Waldkindergärten oder Schulgruppen, die auf diese Weise ökologischen Naturschutz erfahren und üben können. Interessenten können sich diesbezüglich dienstags zwischen 18 und 20 Uhr an die Kreisgeschäftsstelle des BUND, Untere Gartenstraße 3 in Heppenheim (Tel.: 06252-5189) oder direkt an den Kreisvorsitzenden Georg Niedermayer (Tel.:06252-3677) wenden.