BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


16. September 2004

BUND fordert besseren Schutz für das städtische Grün

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert einen besseren gesetzlichen Schutz für die städtischen Grünbestände. Nach der Aufhebung der Baumschatzung der Stadt Frankfurt durch das Verwaltungsgericht steht für den BUNDnaturschutzreferenten Thomas Norgall fest: "Das neue hessische Naturschutzgesetz verhindert geradezu den Schutz der Natur in der Stadt". Dabei haben Bäume und Grünanlagen in den Städten nicht nur eine ökologische, sondern vor allem eine soziale und gesundheitliche Bedeutung. Der BUND fordert eine Regelung, die die Kommunen zum Schutz von Bäumen und Grünbeständen ermutigt und für die Bürger leicht verständlich ist.

Der BUND reagiert mit seiner Forderung auf das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Das Gericht hatte die städtische Baumschutzsatzung aufgehoben, weil sie den Vorgaben des Hessischen Naturschutzgesetzes nicht entspräche. In den Augen der Richter verbietet das in 2002 neu gefasste Gesetz den flächendeckenden Schutz der alten, großen und dicken Bäume im gesamten Stadtgebiet und fordert statt dessen eine vorherige aufwändige Kartierung sowie eine Beschränkung der Schutzbestimmungen auf Teilbereiche des Gemeindegebiets.

Nach Auffassung des BUND entspricht eine solche Vorgehensweise nicht den Erfordernissen zum Schutz der Grünbestände. Gerade in den hochverdichteten Siedlungsbereichen, in denen die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung wohnt, haben alle größeren Grünanlagen und größeren Bäume eine besondere Bedeutung. Bäume sind in der Stadt ein Stück Lebensqualität, meint der BUND. Sie wirken im Sommer ausgleichend auf das Stadtklima, filtern den Staub aus der Luft und Verschönern das Stadtbild. Je dichter die Bebauung wird, desto größer wird die Bedeutung dieser Naturreste.

Die Vorgehensweise der Stadt Frankfurt, den gesamten Baumbestand unter Schutz zu stellen, wenn er eine Mindestgröße erreicht hat, ist deshalb im Prinzip zu begrüßen. Sie entspricht der Rechtslage, die bis 2002 in Hessen galt. Die vom neuen Naturschutzgesetz geforderte vorherige Kartierung lehnt der BUND als Voraussetzung für den Erlass einer Baumschutzsatzung als viel zu bürokratisch und viel zu teuer ab. Solche Bedingungen nehmen den Kommunen in Zeiten leerer Kassen die Motivation und zum Teil auch die Möglichkeiten für einen unbürokratischen Schutz der Grünbestände.

Für die Bevölkerung werden räumlich differenzierte Vorgaben außerdem viel schwieriger verständlich. Man stelle sich einmal vor, dass in dem einen Stadtteil alle dicken Bäume, in einem anderen aber nur die dicken Laubbäume geschützt werden und der Schutz in einem dritten Stadtteil dann vielleicht nur noch in bestimmten Straßenzügen gilt. "Kein Mensch würde eine solche Regelung noch verstehen. Die Streitigkeiten und Irrtümer wären vorprogrammiert", befürchtet der BUNDnaturschutzreferent.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen:
Thomas Norgall
Naturschutzreferent des BUND Landesverband Hessen e.V.
Triftstrasse 47, 60528 Frankfurt am Main
0 69 - 67 73 76 14 0 69 - 67 73 76 20
eMail: thomas.norgall@bund-hessen.de

Quelle: Landesverband


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-fordert-besseren-schutz-fuer-das-staedtische-gruen/