17. September 2013

BUND legt CDU Wald-Michelbach mangelndes Rechtsbewusstsein zur Last

Von: Herwig Winter

Der CDU Wald-Michelbach mangelt es nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße ganz offensichtlich an Rechtsbewusstsein. Das gemütliche Beisammensein des CDU-Gemeindeverbandes an der Fischteichanlage in Korsika fand in einem Schwarzbau statt, denn die Räume der Gastwirtschaft wurden baurechtlich nie genehmigt. Nach Bewertung der hessischen Landesregierung im Schreiben des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 30. März 2006 sind alle Baulichkeiten mit Ausnahme der Toiletten und einer Gerätehütte nicht durch die Bauaufsicht genehmigt. Illegal sind damit auch der Schankraum, die Gastwirtschaftsfläche im Freien und der Parkplatz.

Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes ist eine Untersagung der Nutzung solcher rechtswidriger Bauten geboten. Den Bürgern signalisiert die CDU mit ihrer Vorgehensweise, dass sie sich ruhigen Gewissens rechtswidrig verhalten dürfen, wenn sie nur in der Gunst der richtigen Parteien und Politiker stehen. Über die Zunahme der Zahl politikverdrossener Nichtwähler muss man sich nach Auffassung des BUND unter solchen Umständen nicht wundern.

Gegen den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan "Fischteichanlage Korsika" der Seite 1 vGemeinde Wald-Michelbach ist mittlerweile ein Normenkontrollantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gestellt. Beim BUND-Ortsverband Wald-Michelbach geht man davon aus, dass wie vor fünf Jahren bereits der Bebauungsplan für rechtswidrig erklärt wird, weil es sich bei dem fraglichen Gelände um ein FFH-Gebiet handelt, für das der strenge Schutz des europäischen Naturschutzrechts gilt. In einem FFH-Gebiet sind bauliche Anlagen zum Zweck der Betreibung einer Gastwirtschaft ebenso wie die Einrichtung von Pkw-Parkplätzen unzulässig. Denn der Wirtschaftsbetrieb stört empfindliche und seltene Tierarten, wie beispielsweise den Eisvogel oder die Wasseramsel, und verhindert die Ausbildung von Auewiesen mit seltenen Pflanzen an der Stelle, wo sich die Parkplätze befinden.

Die vor Ort zuständigen Behörden ebenso wie die Gemeinde Wald-Michelbach können dann unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, einen der schönsten Flecken im Ulfenbachtal von illegalen Bauwerken zu befreien und vor bis in die Nacht hinein lärmenden Menschenmassen zu schützen. Genau das jedenfalls sieht das europäische Naturschutzrecht für diesen Bereich vor, weshalb es eigens als ein Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet ausgewiesen worden war.