BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


3. Dezember 2018

BUND sieht sich durch Gerichtsentscheid bestätigt - Windenergieanlagen auf dem Stillfüssel verstoßen nicht gegen geltendes Recht

Der BUND-Kreisverband Bergstraße sieht seine Haltung in Sachen Windenergie durch den Eilentscheid des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (VGH) bestätigt. Die auf dem Stillfüssel errichteten Windräder verstoßen weder gegen das Artenschutzrecht, noch gegen das Immissionsschutzrecht oder das Wasserrecht. Auch der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald oder baden-württembergische Landschaftsschutzgebiete stehen dem Bau laut Gericht nicht entgegen. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Wir begrüßen die klare und eindeutige Entscheidung des VGH. Doch auch wenn das Gesetz andere Maßstäbe anlegt, können wir durchaus verstehen, wenn jemand Windenergieanlagen als Störung des Landschaftsbildes sieht. Andererseits muss man aber auch akzeptieren, dass eine Energiewende zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens nicht ohne die Nutzung von Windenergie funktioniert.“
Deshalb sieht der BUND nach wie vor die Notwendigkeit, Windenergiestandorte im Umfang von 2% der Landesfläche als Vorranggebiete in den Raumordnungsplänen auszuweisen. Damit verbunden ist, dass 98% der Landesfläche frei bleiben von Windrädern. Umso wichtiger ist, dass die Regionalversammlung Südhessen die Windkraftvorrangflächen endlich rechtsverbindlich ausweist. BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Wenn man die Vorrangflächen klug auswählt, dann sind es die Flächen, wo die Windhöffigkeit hoch und die Konflikte mit dem Arten- und Immissionsschutz möglichst gering sind.“
Der lange und trocken-heiße Sommer 2018 hat erneut deutlich werden lassen, dass im Klimaschutz schnell etwas geschehen muss, damit die Menschheit nicht in eine Klimakatastrophe schlittert. Laut dem aktuellen Waldzustandsbericht mussten die hessischen Mittelgebirge Taunus, Rhön und Odenwald in der Vegetationsperiode 2017/2018 bereits einen Temperaturanstieg um 2,5 bis 3,5 °C aushalten. Die Produktion von Strom aus Windrädern setzt im Gegensatz zu Kohlestrom kein Kohlendioxid frei und leistet damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz des Waldes. In diesem Sinn ist die Entscheidung des VGH Kassel sowohl eine Bestätigung der BUND-Position zur Windkraft, als auch eine gute Nachricht nicht nur für den Odenwald.

V.i.S.d.P.: Herwig Winter, BUND-Kreisvorstandssprecher, Jungviehweide 23, 69509 Mörlenbach


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-sieht-sich-durch-gerichtsentscheid-bestaetigt-windenergieanlagen-auf-dem-stillfuessel-versto/