BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


21. Juli 2004

BUND teilt die Befürchtungen der Wald-Michelbacher Grünen

Von: Herwig Winter

Die Entwicklung ist nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße und des BUND-Ortsverbandes Wald-Michelbach nicht nur unerfreulich, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende der Gemeindevertretung Wald-Michelbachs zitiert wird, sondern nach wie vor illegal. Daran ändert auch der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Fischteichanlage in Korsika und die dort errichteten Schwarzbauten nichts, solange der Plan nicht amtlich genehmigt ist.

Und einer solchen Genehmigung stehen noch eine ganze Reihe von Hürden entgegen. Denn die Schwarzbauten befinden sich nicht nur mitten in einem rechtsgültig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet, sondern mittlerweile ist die Fläche auch vom Land Hessen als FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet. Das bedeutet, dass die Fläche nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU einen besonderen Schutz genießt, der Naturschutz also Vorrang vor anderen, noch dazu entgegenstehenden Nutzungsarten hat. Hinzu kommt, dass der Regionalplan Südhessen 2000 die gesamte Fläche der Talaue als Bereich für den Schutz oberirdischer Gewässer und als Bereich für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft ausweist. Bereiche für den Schutz oberirdischer Gewässer dienen dem Hochwasserschutz und sind von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Sowohl die Schutzkategorien des Regionalplans als auch die Schutzgebietsausweisungen nach hessischem und europäischem Naturschutzrecht lassen eine Bebauung nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu. Zur Schaffung dieser Ausnahmen ist zunächst ein aufwändiges Untersuchungsverfahren erforderlich, das die FFH-Richtlinie der EU vorgibt. Eine so genannte FFH-Verträglichkeitsstudie verlangt die Untersuchung sämtlicher im Gebiet tatsächlich oder potenziell vorkommenden Arten und die Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes insbesondere für die bedrohten Arten. Diese Studie wird alleine wenigstens eine Vegetationsperiode umfassen müssen, um eine ausreichende Beurteilung des Eingriffs zu ermöglichen.

Der Regionalplan verlangt den vollen funktionalen Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen, die einen besonderen Schutzstatus innehaben. Dient die Fläche wie im vorliegenden Fall dem Hochwasserschutz, so muss an anderer Stelle im gleichen Planungsraum eine neue Fläche im gleichen Umfang mit gleicher Funktion geschaffen werden. Der BUND bezweifelt, dass das im Bereich der Wald-Michelbacher Gemarkung überhaupt möglich ist.


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-teilt-die-befuerchtungen-der-wald-michelbacher-gruenen/