BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


14. September 2009

EBS-Müllverbrennung- Vorrang für saubere Luft!

Von: BUND Hessen

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH-Kassel) wird am 16.09.2009 über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Ersatzbrennstoff-Müllverbrennungsanlage im Industriepark Höchst verhandelt. „Mit unserer Klage wollen wir verhindern, dass die Luftbelastung in Frankfurt sich nicht weiter verschlechtert“, erläutert BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin. Unterstützt wird die Klage von der Bürgerinitiative „Menschenrecht Gesunde Umwelt und Lebensqualität aus Frankfurt-Sindlingen“ und der Stadt Kelsterbach.

Die Klage des BUND richtet sich gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 29.02.2008. Der BUND wirft der Landesbehörde vor, mit der Genehmigung die gesetzlich vorgegebene Verbesserung der Luftqualität zu unterlaufen. Wenn die Anlage in Betrieb tatsächlich wie geplant zum Jahresende in Betrieb geht, wird „die Luft im Frankfurter Westen künftig nicht sauberer, sondern eher schmutziger“, befürchtet Brigitte Martin vom BUND. Der Streit entzündet sich an der Grenzwertüberschreitung von Stickstoffdioxid, einem Gas, das die Atemwege schädigt. Der ab dem 01.01.2010 in der Europäischen Union geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft (μg/m3) im Jahresdurchschnitt wird bereits seit Jahren an der benachbarten Messstation in Frankfurt-Höchst mit Werten um 47 Mikrogramm um über 17 % und damit sehr deutlich überschritten (Jahr 2006: 47,2 μg/m3; Jahr 2007: 47,83 μg/m3, Jahr 2008: 46,1 μg/m3). Wie der bereits in drei Monaten in Kraft tretende gesetzliche Grenzwert eingehalten werden soll, weiß bis heute niemand, weil das Land im Luftreinhalteplan keine Minderungsmaßnahmen für Stickstoffdioxid vorgesehen hat. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Verbesserung käme es im Frankfurter Westen durch den Betrieb der Ersatzbrennstoff-Müllverbrennung (EBS-Müllverbrennung) jedoch nach der Prognose des Landes Hessen dauerhaft zu einer weiteren Verschlechterung.

Trotz der problematischen lufthygienischen Situation wurde im Stadtgebiet von Frankfurt mit einer Verbrennungskapazität von 700.000 Tonnen pro Jahr die größte Müllverbrennungsanlage Deutschlands zugelassen. Dabei entstehen durch die EBS-Anlage nach Auffassung der Hessischen Arbeitsgemeinschaft der Müllverbrennungsanlagen-Betreiber beträchtliche Überkapazitäten, denn die kommunalen Verbrennungsanlagen in Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach decken den hessischen Entsorgungsbedarf mit einer Kapazität von ca. 880.000 Tonnen Jahresleistung bereits heute nahezu vollständig ab. Die Betreiber der Verbrennungsanlagen befürchten wie der BUND einen massiven Mülltourismus ins Rhein-Main-Gebiet, da der Konkurrenzkampf um Abfallmengen durch die EBS-Müllverbrennungsanlage erheblich angefacht wird. Gelingt die Auslastung der kommunalen Anlagen trotz Mülltourismus nicht, wären höhere Betriebskosten die Folge. „In der Konsequenz könnten dann die Müllgebühren durch die Überkapazitäten steigen“, befürchtet Brigitte Martin vom BUND. Wie problematisch die Situation für die Frankfurter Stadtteile Sindlingen und Höchst ist, wird daran deutlich, dass dort mit der EBS-Anlage und den drei anderen bereits existierenden Verbrennungsanlagen nun eine Verbrennungskapazität für Müll- und Klärschlamm von über 1,0 Millionen Tonnen existiert. Weitere Probleme, die der BUND dem Gericht vorgetragen hat, betreffen die unzureichenden Bestimmungen über die Schwermetallgehalte des Verbrennungsmülls, den Schadstoffausstoß von Quecksilber, Cadmium und Arsen sowie die fehlende Kontrolle des angelieferten Mülls auf Radioaktivität. Eine solche Kontrolle soll aber nach dem Merkblatt zur besten verfügbaren Technik (BVT-Merkblatt) vorgesehen werden, wenn Gemische aus Siedlungs- und Krankenhausabfällen verbrannt werden sollen. Außerdem hat der BUND bemängelt, dass die mögliche „erhebliche Beeinträchtigung“ der benachbarten EU-Naturschutzgebiete „Schwanheimer Düne“ und „Schwanheimer Wald“ nicht geprüft wurden. Auf eigenes Risiko hat der Vorhabensträger, die Betreibergesellschaft „Thermal Conversion Compound Industriepark Höchst GmbH“, die EBS-Anlage trotz der Klage des BUND errichtet und damit nach eigen Angaben rund 300 Millionen Euro investiert. Entscheidet das Gericht zu Gunsten des BUND, kann die Anlage nicht wie vorgesehen noch in 2009 in Betrieb gehen. Ob sie jemals betrieben wird, hängt dann davon ab, ob der Vorhabensträger etwaige Nachrüstungen und Betriebsbeschränkungen akzeptiert und wie schnell er die Anlage den Erfordernissen anpasst. Die Klage des BUND wird von der Stadt Kelsterbach und der Bürgerinitiative Menschenrecht gesunde Umwelt und Lebensqualität aus Frankfurt–Sindlingen unterstützt. Dennoch benötigt der BUND weitere Spenden zur Finanzierung der Klage: Spendenkonto: Stichwort Müllverbrennung-Infraserv Frankfurter Sparkasse BLZ 500 502 01 Kto.-Nr. 369 853


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/ebs-muellverbrennung-vorrang-fuer-saubere-luft/