BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


26. April 2004

Genehmigt ist nur ein Fischteich und eine Gerätehütte

Von: Herwig Winter

Wald-Michelbach. Wenn der Wald-Michelbacher Bürgermeister behauptet, es gebe eine Genehmigung für den Betrieb eines Kiosks bei der Fischteichanlage in Korsika, dann hat er nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße ein deutlich gestörtes Verhältnis zur Wahrheit. Tatsache ist - und das weiß auch Joachim Kunkel - dass lediglich ein wasserrechtlicher Erlaubnisbescheid vom 03.06.1969 für die Fischteichanlage und eine Baugenehmigung vom 24.02.1976 für eine Gerätehütte vorliegen. Alles andere sind Schwarzbauten, die ebenso illegal sind wie die Parkplätze und die regelmäßigen Veranstaltungen mit teilweise hunderten von Besuchern mitten im Landschaftsschutzgebiet.

Der BUND attestiert Joachim Kunkel zudem ein äußerst zweifelhaftes Verhältnis zum Rechtsstaat, das er dadurch unter Beweis stellt, dass er dem Betreiber der illegal errichteten Anlagen eine Schankerlaubnis erteilt. Als Vorgesetzter der örtlichen Ordnungsbehörde hätte er eigentlich dafür zu sorgen, dass den gültigen Rechtsvorschriften im Landschaftsschutzgebiet Rechnung getragen wird. Stattdessen duldet er nicht nur offensichtliches Unrecht, sondern unterstützt es auch noch aktiv. Damit gibt er ein denkbar schlechtes Vorbild für seine Bürger ab, die gerade von ihrem Gemeindeoberhaupt Gesetzestreue erwarten.

Über die Träume des Wald-Michelbacher Bürgermeisters ist man sich beim BUND deshalb so sicher, weil eine Bauleitplanung die einzige theoretische Möglichkeit für eine nachträgliche Legalisierung darstellt. Doch ist man sich beim BUND genauso sicher, dass dies eine eben nur theoretische Möglichkeit ist, denn dagegen stehen die harten Fakten der Landschaftsschutzverordnung und des rechtsgültigen Regionalplans. Der BUND fordert deshalb Joachim Kunkel auf, den Tatsachen ins Auge zu blicken und von einem erneuten finanziellen Abenteuer für seine Gemeinde die Finger zu lassen, um sie sich nicht wieder wie beim gescheiterten Golfplatz auf der Kreidacher Höhe zu verbrennen.

Für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Entfernung der illegalen Bauwerke bietet der BUND bereits jetzt seine Unterstützung an. Denn zur naturnahen Gestaltung der Bachaue des Ulfenbachs gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, um den Vorgaben der Landschaftsschutzverordnung gerecht zu werden. Der BUND ist gerne bereit, seine Fachkenntnisse dafür zur Verfügung zu stellen.


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/genehmigt-ist-nur-ein-fischteich-und-eine-geraetehuette/