BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


24. April 2017

Habichthorst während der Brut ausgeschossen

Von: Herwig Winter
Ausgeschossener Habichthorst in einer Lärche im Mörlenbacher Kommunalwald östlich von Bonsweiher. Foto: Peter Schabel

Ausgeschossener Habichthorst in einer Lärche im Mörlenbacher Kommunalwald östlich von Bonsweiher. Foto: Peter Schabel

Nach Jahren der Abwesenheit hatte in diesem Frühjahr erstmals wieder ein Habichtpaar im Kommunalwald Mörlenbach östlich von Bonsweiher ein Revier bezogen und einen alten Horst in etwa 20 Metern Höhe auf einer Lärche ausgebaut. Bei der Kontrolle der Brutaktivitäten der seltenen Greifvögel stellte Peter Schabel, Vogelschutzbeauftragter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, mit Entsetzen fest, dass der Horst ausgeschossen worden war. Peter Schabel: „Durch ein kreisrundes Loch im Horst konnte man den Himmel sehen. Es ist unfassbar! Wer macht so etwas?“

Anzeige gegen Unbekannt

Mittlerweile hat der Vogelschutzbeauftragte Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt erstattet mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Verstöße gegen eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften erfolgt sind. Auch beim BUND-Ortsverband Mörlenbach ist man der Auffassung, dass Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, gegen das nationale und internationale Artenschutzrecht und insbesondere auch gegen das Bundesjagdgesetz und die hessische Jagdverordnung vorliegen. BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter: „Wenn der zuständige Jagdpächter nicht für die Tat verantwortlich sein sollte, dann käme Jagdwilderei als weiteres schwerwiegendes Strafdelikt hinzu.“

Töten eines Habichts ist eine Straftat

Vogelschutzbeauftragter und BUND-Ortsbeauftragter sind sich einig, dass derartige Straftaten nicht einfach hingenommen werden können. Da dem Habicht immer wieder illegal nachgestellt wird, ist er mittlerweile selten geworden und von weiterem Rückgang bedroht. Er ernährt sich vorwiegend von Vögeln, die im Flug erbeutet werden. Da zu seinen Beutetieren auch Tauben, Fasanen und Rebhühner gehören, sehen sich einige Menschen offenbar nach wie vor zur illegalen Verfolgung und Tötung von Habichten berechtigt. Dazu Herwig Winter: „Wer immer noch meint, dass alles, was einen krummen Schnabel oder Krallen hat, bekämpft werden muss, dem sagen wir den Kampf an.“


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/habichthorst-waehrend-der-brut-ausgeschossen-vogelschutzbeauftragter-erstattet-strafanzeige-bei-de/