5. November 2008
Illegaler Zustand in Korsika muss umgehend beseitigt werden
Von: Herwig Winter
Was der BUND-Kreisverband Bergstraße stets öffentlich vertreten hatte, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt: Die Gebäude und der Betrieb einer Gaststätte im Bereich der Fischteichanlage in Korsika sind illegal. Sie verstoßen insbesondere gegen geltendes Naturschutzrecht, da sie sich in einem FFH-Gebiet befinden, in dem die europäische Naturschutzgesetzgebung bedrohten Arten absoluten Vorrang vor anderweitigen Nutzungsinteressen einräumt.
Landrat Matthias Wilkes hatte bereits im Mai 2005 dem BUND in einem Schreiben zugesichert, dass er verwaltungsrechtliche Schritte gegen die illegalen Bauwerke und deren Nutzung einleiten werde, wenn sich in dem Bauleitplanverfahren zur nachträglichen Legalisierung der Bauwerke bis zum Jahresende keine Lösung abzeichnen sollte. Mit dem Gerichtsurteil ist jetzt endgültig der Zeitpunkt gekommen, das gegebene Wort einzulösen.
Der BUND fordert deshalb Matthias Wilkes dazu auf, die durch den Landkreis widerrechtlich erteilte Baugenehmigung zu widerrufen und die Beseitigung der illegalen Bauwerke unter Androhung der Ersatzvornahme im Sofortvollzug anzuordnen. Nur durch rasches und entschlossenes Handeln kann der Landrat nach Auffassung des BUND unter Beweis stellen, dass er auf der Seite des Rechts steht und nicht auf der Seite derer, die seit Jahren geltendes Recht verletzen.