BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


11. November 2016

Interkommunales Gewerbegebiet verstößt gegen geltendes Recht - BUND erwägt Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Von: Herwig Winter

Nachdem die Stadt Lindenfels aus der Planung des Interkommunalen Gewerbegebiets Weschnitztal ausgestiegen ist, die Kommunen Fürth, Rimbach und Mörlenbach aber weiterhin an dem Projekt festhalten, erwägt der BUND-Kreisverband Bergstraße derzeit eine Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (URG). Dirk Teßmer, Landesvorstandssprecher und Leiter des Arbeitskreises Recht im BUND Hessen: „Das europäische URG gibt Naturschutzverbänden in Deutschland die Möglichkeit zur Klage in allen Planungsverfahren, die der Verpflichtung unterliegen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vornehmen zu müssen. Aus den Vorgaben des Europarechts folgt, dass Umweltvereinigungen gegen solche Planungen mit erheblichen Auswirkungen auf Umweltbelange klagen können.“

Bebauung widerspricht Vorranggebieten und ist unzulässig

BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Alleine die Tatsache, dass das Planungsgebiet im Regionalplan Südhessen 2010 als Vorranggebiet Regionaler Grünzug und als Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen ist, lässt eine Bebauung auf der Fläche nicht zu. Hinzu kommt, dass eine Reihe von Arten, die nach dem europäischen, deutschen und hessischen Naturschutzrecht besonders geschützt sind, durch das Vorhaben ihren Lebensraum verlieren würden.“

Der BUND-Kreisverband Bergstraße weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bislang noch nicht einmal ein Umweltbericht vorliegt, der die im Planungsgebiet vorhandenen Arten untersucht und deren Gefährdung beschreibt. Eine solche Untersuchung, die mit einigem Kostenaufwand verbunden ist, muss über einen Zeitraum von mindestens einer Vegetations- beziehungsweise Fortpflanzungsperiode erfolgen. Gerade die in der Feldflur lebenden und auf diese Landschaftsstruktur angewiesenen Arten erleiden derzeit den stärksten Rückgang und weisen die meisten Arten der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere und Pflanzen auf.

Der Fortschrittsbericht 2016 der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie führt unmissverständlich aus, dass es gerade bei der Artenvielfalt im Agrarbereich erheblicher und zeitnaher Anstrengungen bedarf, um den Rückgang zu stoppen. Der Bericht macht auch deutlich, dass eine zunehmende Flächenversiegelung in direktem Zusammenhang steht mit dem Rückgang der biologischen Vielfalt. Nach Auffassung des BUND konterkariert die Planung des Interkommunalen Gewerbegebiets Weschnitztal die Nachhaltigkeitsstrategie der hessischen Landesregierung und sollte schon deshalb aufgegeben werden.


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/interkommunales-gewerbegebiet-verstoesst-gegen-geltendes-recht-bund-erwaegt-verbandsklage-nach-dem/