BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


5. Dezember 2005

Kapazitätsgutachter hat gelogen!

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Der Kapazitätsgutachter der Fraport hat das Regierungspräsidium Darmstadt im Erörterungstermin belogen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) legte am letzten Freitag im Erörterungstermin hierfür gleich zwei Belege vor. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach forderte die Fraport auf, endlich die Wahrheit über die Folgen der künftigen fast eine Million Flugbewegungszahlen zu informieren. Für die Rechtsanwältin des BUND ist es "ein Skandal, wie das Weltunternehmen Fraport die Betroffenen für dumm verkaufen will."

Für die Betroffenen bedeutet die Vorgehensweise der Fraport eine gewaltige Lücke im Rechtsschutz. Eine zu geringe Kapazität im Genehmigungsverfahren führt zu einem unzureichenden Lärmschutz, so dass der Grundrechtsschutz auf Gesundheit nicht gewährleistet werden kann. Nach der Entscheidung des VGH-Kassel zu den Ist-Bestandsklagen können die Betroffenen ihre Ansprüche nämlich nur im Planfeststellungsverfahren durchsetzen. Dort ist die reale Belastung aber durch die Fraport-Kurzzeitprognose bisher nicht erkennbar.

Ausgehend vom Betriebsbeginn 2009 reicht die Fraport-Prognose nur für sechs Jahre. Bereits in diesen sechs Jahren soll die Zahl der Flugbewegungen um über 30°% von 500.000 auf 660.000 Flugbewegungszahlen anwachsen. Sechs Jahre nach der Inbetriebnahme wäre nach der Fraport-Planung der Gesundheitsschutz bereits nicht mehr gewährleistet und die Eigentumsverluste der Immobilienbesitzer zu gering bemessen. Unterstellt man die Fortsetzung der Wachstumsraten am Frankfurter Flughafen, dann werden die durch Gutachten belegten rund eine Million Flugbewegungen bereits 15 bis 20 Jahre nach der geplanten Inbetriebnahme also zwischen 2025 und 2030 erreicht sein. Der unzureichende Prognosezeitraum führt außerdem zu einer drastischen Unterschätzung der notwendigen Ausbaumaßnahmen im Straßennetz und der Schadstoffbelastungen.

Der Gutachter Dr. Schubert, der von Fraport mit der Luftverkehrsprognose beauftragten Firma Intraplan hatte am 26. 09. 2005 im Erörterungstermin erklärt, dass eine Prognose über das Jahr 2015 hinaus für einzelne Flughafenstandorte aus fachlichen Gründen nicht möglich sei. Er hatte damit die Forderung der Einwenderseite nach einer angemessenen Prognosezeit als nicht machbar zurückgewiesen. Tatsächlich hat aber die Firma Intraplan für den Flughafenausbau in München im Oktober 2005 und zur Luftfahrtentwicklung der Schweiz im August 2005 Prognosen bis 2020 und - für den Flughafen Zürich - sogar einen Ausblick bis 2030 vorgelegt.

Beide Gutachten sind im Internet unter: zwischenergebnis.pdf und luftverkehrschweiz.pdf einsehbar.

Weitere Auskünfte gibt Ihnen:
Thomas Norgall
Naturschutzreferent des BUND Landesverband Hessen e.V.
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Quelle: Landesverband


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