14. September 2017

Kein Brutnachweis von Schwarzstorch und Rotmilan im Tabubereich - BUND hält Aussagen der Bürgerinitiativen gegen Windkraft für nicht belastbar

Von: Herwig Winter

„Derzeit gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass eine der wirksamsten Maßnahmen zur Vermehrung geschützter Arten die Planung von Windkraftstandorten ist. Sobald die Planung bekannt wird, stellen sich Brutvorkommen von Schwarzstörchen, Rotmilanen und anderen bedrohten Arten in nie zuvor gekanntem Ausmaß ein“, so BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl. Der BUND kritisiert die pauschalen Aussagen der Gutachten, die von den Bürgerinitiativen gegen die Windkraftstandorte Stillfüssel und Kahlberg als Argumente für ihre ablehnende Haltung herangezogen werden. Die Gutachter bleiben nach Auffassung des BUND bislang jeglichen Nachweis für ihre Behauptungen schuldig. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Es gibt derzeit keinen einzigen Brutnachweis für den Schwarzstorch, den Rotmilan, den Schwarzmilan, den Wespenbussard und den Uhu innerhalb des Tabubereichs für Windkraftanlagen, der für diese Arten rechtlich festgelegt ist.“

Brutnachweise sind von Bedeutung
Die von den Bürgerinitiativen beauftragten Gutachten belegen unstrittig eine Reihe von Einzelbeobachtungen. Allerdings schließen sie daraus in unzulässiger Weise auf Brutvorkommen im näheren Umfeld der im Bau befindlichen Windkraftanlagen. Da für Planungen gleich welcher Art aber in erster Linie die konkreten Brutvorkommen von Bedeutung sind, fordert der BUND die Gutachter der Bürgerinitiativen auf, die entsprechenden Brutnachweise zu erbringen. Die Behauptung, es habe im Zusammenhang mit der Planung der Standorte keine Umweltverträglichkeitsstudien gegeben, ist schlicht falsch. Nur aufgrund solcher Studien konnte das Regierungspräsidium Darmstadt eine Genehmigung erteilen, die mit Auflagen versehen ist insbesondere zum Schutz von Fledermäusen, für die umfangreiche Abschaltzeiten vorgeschrieben sind.

Energiewende braucht Windenergie
Nach Auffassung des BUND gibt es keinen völlig unproblematischen Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen. Andererseits ist es unbestreitbar, dass die mittlerweile von einer breiten Mehrheit getragene Energiewende nur mit dem Einsatz von Windenergie schnell genug machbar ist. Herwig Winter: „Deshalb muss Windkraft dort genutzt werden, wo die Windhöffigkeit hoch und Konflikte mit dem Schutz von Mensch und Natur möglichst gering sind.“

Der BUND befürwortet den Ausbau der Windenergie vor allem aus Gründen der globalen Verantwortung für den Klimaschutz. Nur rund 2% der hessischen Landesfläche muss als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen werden, um den Strombedarf zusammen mit anderen regenerativen Energieträgern, an vorderster Stelle der Photovoltaik, zu decken. 98% der Landesfläche sind Ausschlussgebiete, auf denen keine Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Guido Carl: „Wer nicht möchte, dass mit Atomkraft weiterhin die Lebensgrundlagen auf unserem Planeten zerstört, durch Braunkohletagebau ganze Landschaften samt menschlicher Siedlungen weggebaggert werden und die Erderwärmung zu einer globalen Katastrophe führt, der kann derzeit auf den Ausbau der Windenergie nicht verzichten.“ Herwig Winter ergänzt: „Wer Windkraft blockiert, handelt entweder nach dem St.-Floriansprinzip oder bleibt die Antwort auf die Frage schuldig, woher der Strom ohne Atom- und Kohlekraft kommen soll.“