12. Mai 2014
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss B38a, Variante O2
Der BUND Hessen hat gemeinsam mit dem hauptbetroffenen Landwirt des Langklingerhofs Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der B 38 a Variante O2 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Unterstützt werden die Kläger von der Bürgerinitiative Weiher (BIW), dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Botanischen Vereinigung für Naturschutz (BVNH) und der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). Während die BIW in erster Linie finanzielle Unterstützung leistet, begleiten NABU, BVNH und HGON das Verfahren mit fachlichen Stellungnahmen und Argumenten.
Politik und Planer lehnen Kompromiss ab
Die klagenden Parteien bringen ihr Bedauern zum Ausdruck, dass Politiker und Planer bei dieser Straßenplanung den Weg der Konfrontation gegangen sind, anstatt mit der Untertunnelungsvariante W4 den Weg des Kompromisses zu suchen. Die nun planfestgestellte Variante O2 weist nach Auffassung der Kläger schwerwiegende rechtliche Mängel sowohl im Natur- und Artenschutzrecht als auch im Privatrecht bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung auf.
Dazu der die Kläger vor Gericht vertretende Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke: "Beide Verwaltungsklagen sind als Ergebnis meiner rechtsgutachterlichen Prüfung und meiner jahrzehntelangen Prozesserfahrung hinreichend Erfolg versprechend, weil der Planfeststellungsbeschluss auf schwer wiegenden Abwägungsfehlern zulasten des Grundeigentums und des Artenschutzes beruht. So übersieht die Planungsentscheidung des Verkehrsministers eine Existenzgefährdung des landwirtschaftlichen Betriebes des Langklingerhofs. Gesetzlich geschützten Fledermausarten werden ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten genommen, ohne dass zeitnah ausreichender Ersatz geschaffen werden kann."
Kläger wollen umweltverträgliche Umgehung
In diesem Zusammenhang betonen die Kläger noch einmal ausdrücklich, dass es ihnen nicht darum geht, eine Umgehung von Mörlenbach zu verhindern. Was sie mit der Klage vielmehr erreichen möchten, ist eine umweltverträgliche und faire Lösung. BUND-Ortsbeauftragter Herwig Winter: "Wir wollen eine Trassenführung, die nicht unnötig Natur und Landschaft zerstört und bedrohten Arten ihren Lebensraum nimmt."
Landwirt Hermann Wagner: "Die Variante O2 kostet mich mehr als 10% der von mir bewirtschafteten Fläche und zerstört meine wichtigsten, weil hofnah liegenden Weiden und Äcker. Das ist umso ärgerlicher, als die auf meinen Flächen geplanten Ausgleichsmaßnahmen untauglich sind; denn die vorgesehenen Jungpflanzungen werden von den Fledermausarten nach Be wertung von Umweltgutachtern nicht angenommen werden."
Willi Kleemann (BIW): "Wir befürworten voll und ganz eine Umgehungslösung zur Entlastung der Bürger von Mörlenbach, aber ohne die Bürger von Weiher zusätzlich zu belasten."
Da die Variante O2 all die genannten Nachteile aufweist, stellt sie in den Augen der Gegner dieser Trassenführung eine nicht mehr zeitgemäße Planung dar, die in keiner Weise zukunftsfähig ist. Das Credo der Kläger und ihrer Unterstützer lautet: JA zur W4 – NEIN zur O2.