BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


2. August 2004

Kreidacher Höhe muss wieder Landschaftsschutzgebiet werden

Von: Herwig Winter

Kreis Bergstraße/Odenwald. Nahezu zwei Jahre ist es nun schon her, dass der Verwaltungsgerichtshof Kassel den Bebauungsplan für einen Golfplatz auf der Kreidacher Höhe aufgehoben hat. Der BUND-Kreisverband Bergstraße hatte daraufhin bei der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt die Wiederaufnahme der für den Golfplatz vorgesehenen Fläche in das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald beantragt. Doch bislang reagieren Gemeinde und Regierungspräsidium darauf lediglich mit Verzögerungstaktik. Der BUND erhält auf seine etwa halbjährlich gestellten Nachfragen in dieser Angelegenheit immer wieder die gleiche Antwort: Der Antrag könne nicht bearbeitet werden, da die Gemeinde Wald-Michelbach noch Gespräche mit den Grundstückseigentümern führen wolle, um die vom Gericht beanstandeten Rechtswidrigkeiten im Nachhinein doch noch auszuräumen.

Beim BUND vertritt man die Auffassung, dass zwei Jahre dafür ausreichend gewesen sind und nun endlich ein Abschluss gefunden werden muss. Mit einer Umsetzung des vom Gericht als rechtswidrig zurückgewiesenen Bebauungsplans kann schon deshalb nicht mehr gerechnet werden, weil sich zwischenzeitlich die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts für Gebiete wie die Kreidacher Höhe erheblich verschärft haben. Die mittlerweile notwendigen Voruntersuchungen für derart gravierende Eingriffe, wie sie ein Golfplatz in einem Gebiet darstellt, das vor der Planung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen war, sind aufwändig und würden, da ist man sich beim BUND absolut sicher, zu dem Ergebnis führen, dass für die Kreidacher Höhe ein solches Projekt nicht umgesetzt werden kann.

Der BUND fordert deshalb die Gemeinde Wald-Michelbach auf, weitere Bemühungen einer erneuten Bauleitplanung für einen Golfplatz auf der Kreidacher Höhe aufzugeben und damit den Weg freizumachen für die endgültige Sicherung der Fläche als Landschaftsschutzgebiet, das allen Menschen als Naherholungsgebiet dient. Den Darmstädter Regierungspräsidenten fordert der BUND auf, der Gemeinde dafür eine Frist bis maximal Ende des Jahres zu setzen.

V.i.S.d.P.:


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/kreidacher-hoehe-muss-wieder-landschaftsschutzgebiet-werden/