BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


14. August 2006

Landesregierung im Frontalangriff auf den Naturschutz

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Unsere schlimmsten Befürchtungen werden wahr. Die CDU-Landesregierung will den von allen Naturschutzverbänden und Sachverständigen scharf kritisierten Entwurf eines neuen Naturschutzgesetzes noch im Herbst durch das Parlament peitschen. Die Wirkung der Novelle, so urteilte die parteipolitisch unverdächtige Arbeitsgemeinschaft der Umweltamtsleiter im Hessischen Städtetag," könnte man so zusammenfassen: Eigennutz geht vor Gemeinnutz".

Gänzlich unbeeindruckt von der einhelligen Expertenkritik während der Gesetzesvorbereitung brachte die Regierung den Entwurf im Mai diesen‚ Jahres in den Landtag ein und im Herbst sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden.Man will, wie schon bei der letzten Gesetzesnovelle im Jahr 2002, wieder einmal der Bundesregierung zuvorkommen, will - wieder im Vorgriff auf die Neufassung des Bundesrechtes nach der Föderalismusreform - ein für die Natur schlechtes Gesetz im Hessenland beschließen.

Der BUND wird diesen Frontalangriff auf den Naturschutz nicht einfach hinnehmen. Auf unserer extra eingerichteten Homepage www.fuer-ein-gutes-naturschutzgesetz.de fordern wir alle Bürgerinnen und Bürger zum Email-Protest gegen das schlechte Naturschutzgesetz auf, das die Landesregierung durchsetzen will. Zugleich informieren wir dort darüber,was jede und jeder Einzelne von uns verliert, wenn der Regierungsentwurf unverändert Gesetzeskraft erhält. Bitte, nutzen auch Sie diese Möglichkeit! Die Regierung muss den Entwurf zurückziehen!

"Kooperation statt Konfrontation" lautet das naturschutzpolitische Versprechen der Landesregierung - doch tatsächlich hat sie einen klaren Konfliktkurs eingeschlagen. Die Regierung behauptet, sie wolle deregulieren, doch was sie plant, ist Demontage. Bereits 6-mal hat die Regierung nach der großen Novelle im Jahr 2002 das Naturschutzgesetz geändert - und jedes Mal wurde es schlechter. Erst wurden die Naturschutzbeiräte zurechtgestutzt, nun soll die Verbandsbeteiligung gekappt werden. Die Regierung behauptet, sie wolle alles vereinfachen, doch die neuen Freiheiten werden den Vollzug erschweren. Wo früher klare Regeln standen,müssen die Behörden künftig im Einzelfall schriftlich (!) begründen, ob das Abbrennen von Feldrainen, die Absenkung des Grundwassers oder das Bauen in der Landschaft überhaupt ein Eingriff und damit genehmigungspflichtig ist. Im Gegenzug ist aber kraft Gesetz festgeschrieben, dass innerhalb der Orte die Gehölzbeseitigung keine Naturzerstörung ist und keiner Genehmigung bedarf. Hierzu passt, dass in den Ortslagen "Geschützte Landschaftsbestandteile", also besonderes wertvolle Grünbestände, beseitigt werden.Noch schlimmer wird in der freien Landschaft "geholzt". Da soll der typisch hessische Lebensraum, die Streuobstwiese, Mutter des Äppler, ihren gesetzlichen Schutz verlieren und parallel wird auch gleich die Förderung der Pflege gestrichen. Da sollen hessenweit die großen Landschaftsschutzgebiete "aufgehoben" und selbst verbotene Naturzerstörungen nichtmehr zwingend, sondern nur noch im Ermessen der Behörde verfolgt werden.Wo gibt es das sonst, dass gegen Rechtsbruch nicht einmal mehr eingeschritten werden muss?

Und selbst die Glanzlichter des Naturschutzes werden in Hessen bald nicht mehr leuchten, denn für die Naturschutzgebiete wird die Pflegepflicht aufgehoben. Dabei wissen alle, dass der schleichende Untergang hochspezialisierter Arten in der Mehrzahl der Gebiete damit vorbestimmt ist. 60 Euro je Hektar und Jahr kostete bisher die Pflegeplanung in den Naturschutzgebieten. Das ist, wie die Gesetzesbegründung sagt, zu viel, so dass die Pflege der Naturschutzgebiete nur noch erfolgt, wenn zuvor an anderer Stelle Natur zerstört wurde und so eine Finanzierungsquelle besteht. Zwar steht der Schutz von Umwelt und Natur an zwei Stellen in der hessischen Verfassung, doch was kümmert dies in Zeiten leerer Kassen die Landesregierung.

Die christliche Lehre verpflichtet zur Bewahrung der Schöpfung mit all ihren Pflanzen und Tieren. Hessens CDU hat offenbar jedes Maß verloren und beschränkt den Schutz weitgehend auf die ca. 150 bis 200 Arten die nach den europäischen Richtlinien schutzbedürftig sind. Und selbst diese wenigen Arten sind vor der Bauwut nicht sicher. Denn "im Interesse einer gedeihlichen wirtschaftlichen Entwicklung" sollen weitere "Entschärfungen" des Naturschutzrechts folgen.

Der BUND fordert, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf zurückzieht. Wir streiten www.fuer-ein-gutes-naturschutzgesetz.de. Unter der angegebenen Adresse können Sie eine Protestmail verfassen!

Jörg Nitsch, Vorstandsprecher BUND Hessen



Quelle: Landesverband


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/landesregierung-im-frontalangriff-auf-den-naturschutz/