31. Mai 2005
Landesregierung korrigiert Fehler im Planfeststellungsbeschluss
Von: BUND Hessen
Frankfurt. Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die A380-Flugzeugwerft am Frankfurter Flughafen hat die Landesregierung den Planfeststellungsbeschluss mehrfach nachgebessert und versucht hiermit, einen Klageerfolg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in letzter Minute abzuwenden. Unabhängig vom grundsätzlichen Ausgang des Verfahrens zur A380-Werft belegt das Verhalten des Landes die Unverzichtbarkeit der naturschutzrechtlichen Verbandsklage. "Ohne unsere Klagemöglichkeit hält sich das Land einfach nicht an seine eigenen Naturschutzbestimmungen", kritisiert BUND-Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Am Ende der zweitägigen mündlichen Verhandlung kündigte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) an, am 28.06.05 eine Entscheidung sowohl über die Klage des BUND als auch die Klagen verschiedener Kommunen verkünden zu wollen.
Die auffälligste Fehlerkorrektur betrifft den Bannwald. Mit der im Staatsanzeiger im Mai 2005 veröffentlichten Aufhebung bestätigte die Landesregierung wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung die Kritik des BUND, der die bisherige, alleinige Löschung der Bannwaldeigenschaft durch den Planfeststellungsbeschluss unter Berufung auf die bereits für die sog. Mediation erstellten Rechtsgutachten beanstandet hatte. Die Formfrage hat weitreichende Konsequenzen, denn erst mit der Aufhebung des Bannwaldes im Staatsanzeiger wird die Erlaubnis zur Bannwaldrodung rechtmäßig. "Die bisherige Verzögerung beim Bau der Werft hat damit allein die Landesregierung zu verantworten. Hätte der VGH-Kassel bereits im Winter über das Eilverfahren des BUND entscheiden müssen, wäre der Fraport die Säge aus der Hand genommen worden", erläutert BUND Vorstandsmitglied Brigitte Martin die weitreichende rechtliche Konsequenz.
Geradezu fassungslos war der BUND über die grobe Missachtung der Landesregierung zentraler Bestimmungen des Naturschutzrechts. Um bereits der Diskussion über die Rechtmäßigkeit der planfestgestellten Ausgleichsmaßnahmen auszuweichen, behauptete sie einfach, dass es keine Pflicht zur Aufstellung von Pflegeplänen für Naturschutzgebiete gäbe und der Entwurf des Pflegeplans für Hessens zweitgrößtes Naturschutzgebiet, den Mönchbruch südlich des Flughafens, "leider" verlorengegangen sei. Der BUND konnte aufzeigen, dass der VGH-Kassel bereits in einem frühren Urteil die Pflicht zur Erstellung von Pflegeplänen herausgestellt hatte. Außerdem konnte der BUND dem Gericht den "verlorengegangenen" Pflegeplanentwurf überreichen und seine Kritik damit untermauern.
Weitere Nachbesserungen betreffen die Regionalplanung und das Naturschutzrecht. So hatte der Wirtschaftsminister "vergessen" die vom Landesplanungsgesetz geforderten Ersatzflächen des "Regionalen Grünzugs" festzusetzen. Unklar blieb auch nach der Gerichtsverhandlung, ob die Okrifteler Straße erneut umgeplant werden muss. Der Wirtschaftsminister hatte bestritten, dass sie künftig in einen geschützten Waldbereich eingreift, doch bestätigten die erstmals für die Gerichtsverhandlung zu diesem Konflikt erstellten Pläne die vom BUND kritisierte Naturzerstörung. Um in diesem Punkt einer Niederlage zu entgehen, verpflichtete sich der Wirtschaftsminister zur Schonung des speziellen Waldstücks, so dass die Fraport die Bauausführung in diesem Straßenteilstück nun wohl ändern muss.