BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


5. September 2006

Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald muss erhalten bleiben

Von: Herwig Winter

Kreis Bergstraße. In einem offenen Brief wendet sich der Naturschutzbeirat des Kreises Bergstraße an Ministerpräsident Roland Koch und die Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag. Anlass ist die geplante und Anfang September in die Anhörung gehende Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes. Im Rahmen dieser Novellierung beabsichtigt die CDU die Abschaffung der großen Landschaftsschutzgebiete, wovon auch das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald betroffen wäre. Gleichzeitig soll der besondere Schutz einer Reihe von Biotoptypen wegfallen, darunter der für Streuobst.

Der Naturschutzbeirat ist angesichts seiner auf 25-jähriger Tätigkeit beruhenden Erfahrung sicher, dass eine Aufhebung der genannten Schutzkategorien mittel- und langfristig ausgesprochen negative Auswirkungen auf die Region haben würde. Derzeit genießt das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald noch einen hohen Stellenwert als Naherholungsgebiet, aber auch für den Tourismus. Weit über Hessen hinaus ist die "Blühende Bergstraße" ein Markenzeichen und wird als Werbeslogan benutzt. Man kann den Unterschied entlang der Bergstraße zwischen einer Region, die seit Jahrzehnten unter Landschaftsschutz steht, und einer Region, die diesen Schutz nicht innehatte, leicht und gleichzeitig eindrucksvoll in Augenschein nehmen, wenn man die hessische mit der baden-württembergischen Bergstraße vergleicht. Der blühenden Bergstraße in Hessen steht eine von Steinbrüchen zerklüftete und von Wohnsiedlungen bis in die Kuppenlagen verbaute Bergstraße in Baden-Württemberg gegenüber. Diese Negativentwicklung konnten die Kommunen im Landkreis Bergstraße nur mit Hilfe der Landschaftsschutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald abwenden.

In diesem Zusammenhang macht der Naturschutzbeirat darauf aufmerksam, dass eine Reihe von Odenwaldgemeinden ebenfalls mit Verweis auf den Landschaftsschutz bisher erfolgreich die Errichtung von Windkraftanlagen in landschaftlich besonders sensiblen Bereichen verhindern konnten. Es ist nicht zuletzt dieser in der Vergangenheit erfolgreichen Landschaftsschutzpolitik zu verdanken, dass die UNESCO dem Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald am 13.02.2004 den Status eines Geoparks zuerkannt hat. Im Ballungsraum Rhein/Neckar stellt das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald also einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor dar, denn für die Menschen, die sich hier angesiedelt haben und die in der Region arbeiten, spielt auch das landschaftlich attraktive Umfeld eine entscheidende Rolle.

Ohne Landschaftsschutz werden die Kommunen dem Druck zur Ansiedlung von Wohn- und Gewerbebebauung selbst in landschaftlich sensiblen Bereichen, wo auch kein Bürgermeister es haben möchte, nicht standhalten können. Das gilt im Speziellen auch für die Errichtung von Windkraftparks auf Kuppenlagen im Odenwald. Der touristisch wichtige und damit für den Wirtschaftsstandort bedeutende Status eines UNESCO-Geoparks ist damit zumindest gefährdet wenn nicht gar hinfällig.

Der Naturschutzbeirat des Kreises Bergstraße fordert deshalb Regierung und Abgeordnete in Wiesbaden dazu auf, in Verantwortung insbesondere auch für die Lebensgrundlagen künftiger Generationen dafür Sorge zu tragen, dass dem Landschafts- und Naturschutz in der Region Bergstraße der ihm gebührende Stellenwert durch Aufrechterhaltung der bislang geltenden Schutzkategorien im Hessischen Naturschutzgesetz erhalten bleibt.

V.i.S.d.P.: Herwig Winter, Naturschutzbeiratsvorsitzender


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/landschaftsschutzgebiet-bergstrasseodenwald-muss-erhalten-bleiben/