28. Januar 2008

Mediationsverfahren nicht im stillen Kämmerlein führen

Der BUND-Ortsverband Mörlenbach fordert die Beteiligten am Mediationsverfahren um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs auf, die erzielten Ergebnisse oder Absprachen öffentlich zu machen. Mediationsverfahren sind keine Geheimverhandlungen. Die Teilnehmer an dem Verfahren sind nicht nur befugt, sondern sogar dazu verpflichtet, den jeweiligen Gremien über die Inhalte Bericht zu erstatten, um gegebenenfalls Weisungen für das weitere Vorgehen erhalten zu können. Der BUND fordert deshalb Bürgermeister Lothar Knopf dazu auf, der Gemeindevertretung mitzuteilen, welche Inhalte mit welchem Ergebnis oder auch nur Zwischenergebnis bei dem Mediationstermin in der letzten Woche besprochen wurden.

In diesem Zusammenhang begrüßt der BUND, dass Lothar Knopf mittlerweile einräumt, die Einwendungsfrist im Steinbrucherweiterungsverfahren versäumt zu haben und nicht länger versucht, die Schuld dafür dem seinerzeit die Gemeinde vertretenden Anwalt in die Schuhe zu schieben. Mit diesem Fehler geht allerdings einher, dass die Gemeinde nun kein eigenes Klagerecht in Sachen Steinbruchverfahren mehr hat. Dieses Klagerecht hätte sie im Gegensatz zu den falschen Behauptungen Knopfs sehr wohl, denn die Gemeinde Mörlenbach ist durch die Krebsgefahren des Steinbruchbetriebes in ihren ureigenen einklagbaren Rechten auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und Eigentum (§903 BGB, §906 BGB) schwerwiegend betroffen.

Von der Garantie auf kommunale Selbstverwaltung sind mehrere Planungen der Gemeinde in den Ortsteilen Vöckelsbach und Weiher zur Festsetzung neuer Baugebiete, die Wohnnutzung entlang der Hauptstraße in Weiher und Mörlenbach sowie steinbruchnahe Naherholungseinrichtungen betroffen. Zahlreiche gemeindeeigene öffentliche Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshaus, Sport- und Kulturhalle, Kindergarten, Grundschule, Sportplätze, Trinkwassergewinnung in der Aue des Weiherbaches) sind durch die radioaktiven Immissionen des Steinbruchbetriebes gefährdet. Dies hat Bürgermeister Lothar Knopf dem Verwaltungsgericht Darmstadt im Beweisverfahren unter dem Aktenzeichen - 8 J 1233/05(2) selbst vortragen lassen.

Da das fehlende eigene Klagerecht die Verhandlungsposition der Gemeinde gegenüber dem Steinbruchbetreiber eklatant schwächt, geht man beim BUND davon aus, dass substanzielle Forderungen nicht ohne den Privatkläger durchgesetzt werden können. Der Steinbruchbetreiber wird sich weder die Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Transport uranhaltigen Gesteins noch die Staubreduktion oder die ständige Überprüfung und Beherrschung radioaktiven Gesteinsmaterials durch unabhängige Institutionen abringen lassen, denn ihm droht von Seiten der Gemeinde Mörlenbach keine Gefahr.

Der BUND vertritt deshalb nach wie vor die Auffassung, dass Bürgermeister Knopf mit der Aufkündigung des gemeinsamen Vorgehens mit einem Privatkläger einen entscheidenden Fehler begangen hat, der sich aber immer noch korrigieren ließe. Fast ebenso sträflich ist der Fehler, auf die Mitwirkung von Experten und deren Gutachten im Mediationsverfahren zu verzichten. Doch auch dieser Fehler ist derzeit noch korrigierbar.