BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


13. Oktober 2004

Motorengedröhn in Schönmattenwag macht stille Erholung unmöglich

Von: Herwig Winter

Kreis Bergstraße. Wer am vergangenen Samstag rund um Schönmattenwag Erholung in der Natur suchte, erlebte sein blaues Wunder. Das Gedröhn von rund 100 Geländemotorrädern, darunter auch Oldtimer mit besonders lauten Motoren, breitete einen Lärmteppich über das Ulfenbachtal. Wanderer waren gut beraten, wenn sie die Wege der motorisierten Geländefahrer nicht kreuzten geschweige denn die gleichen Wege benutzten.

Die Untere Naturschutzbehörde hatte eine Ausnahmegenehmigung für die vom MSC Ulfenbachtal geplante und durchgeführte Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald erteilt, die nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße in krassem Widerspruch zu der für das Landschaftsschutzgebiet geltenden Rechtsverordnung steht. Dem in der Verordnung festgelegten Schutzzweck, der unter anderem die Erhaltung der Landschaft als störungsfreien und frei zugänglichen Erlebnisraum für die stille landschaftsgebundene Erholung vorgibt, wurde durch die Ausnahmegenehmigung zuwider gehandelt. Als weiteren erheblichen Verstoß im Genehmigungsverfahren sieht der BUND die Nichtbeteiligung des Naturschutzbeirates, obwohl das Hessische Naturschutzgesetz die Einbindung des Beirates in naturschutzrechtliche Verfahren dieser Art unmissverständlich vorschreibt.

Es ist unverständlich, dass Naturschutzdezernent Jürgen Lehmberg sich sowohl bei der Genehmigung des Zotzenbacher Autoslaloms als auch bei der Genehmigung der Classic-Fahrt in Schönmattenwag über rechtliche Bestimmungen hinwegsetzt und damit seine originäre Aufgabe der Einhaltung rechtlicher Vorschriften für den Schutz von Natur und Landschaft zugunsten Erholungssuchender wie auch der Flora und Fauna nicht wahrnimmt.

Der BUND sieht in dieser Vorgehensweise kein Kavaliersdelikt, sondern eine vorsätzliche amtliche Fehlentscheidung. Für alle im Kreis Bergstraße nach dem Naturschutzgesetz anerkannten Verbände ist es ein dringendes Anliegen, dass der Schutz von Natur und Landschaft auch ein Bestreben des für die Naturschutzbehörde zuständigen Dezernenten darstellt und er die Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften verfolgt. Dabei sollte er auch den Mut aufbringen, eine entsprechende Aufklärung der Antragsteller und der Bevölkerung zu betreiben.


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/motorengedroehn-in-schoenmattenwag-macht-stille-erholung-unmoeglich/