29. Oktober 2004

Motorsport ist mit Landschaftsschutz nicht vereinbar

Von: Herwig Winter

Kreis Bergstraße. Motorsport ist nach Auffassung des BUND-Kreisverbandes Bergstraße im Landschaftsschutzgebiet Bergstraße/Odenwald nicht zulässig. Denn die Verordnung für das Schutzgebiet regelt klar und unmissverständlich, dass die Menschen hier das Recht auf "stille landschaftsgebundene Erholung" haben. Und das nicht nur sonntags, wie es in der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zum Ausdruck gebracht wird.

Naturschutzdezernent Jürgen Lehmberg hätte also eine Genehmigung nur dann erteilen dürfen, wenn durch Auflagen eine Zuwiderhandlung gegen dieses Recht vermeidbar gewesen wäre. Es liegt aber nun einmal in der Natur des Motorsports, dass er mit starken Geräuschemissionen verbunden ist, zumal wenn wie bei der Classic-Fahrt im Ulfenbachtal Oldtimer beteiligt sind. Leider konnte der BUND diesen Sachverhalt vor Gericht nicht klären lassen, da die Naturschutzverbände, wie sich im Rahmen des Widerspruchverfahrens herausgestellt hatte, nicht an landschaftsschutzrechtlichen Genehmigungen beteiligt werden müssen. Einzig und alleine aus diesem formellen Grund musste der BUND seinen Widerspruch zurückziehen. Das Gericht hat sich jedoch zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Vorgaben des Landschaftsschutzes in keiner Weise geäußert.

Auch die übrigen nach dem Gesetz anerkannten Naturschutzverbände, das haben deren Vertreter im Naturschutzbeirat des Kreises Bergstraße deutlich gemacht, sind sich darin einig, dass die Classic-Fahrt mit dem Landschaftsschutz nicht vereinbar ist. Daher sieht der BUND in der Nichtbeteiligung des Naturschutzbeirates am Genehmigungsverfahren eine vorsätzliche Fehlentscheidung des Naturschutzdezernenten.

Der BUND hat sich deshalb dieser Tage Hilfe suchend an die Obere Naturschutzbehörde gewandt in der Erwartung, dass auf diese Weise geltendem Recht künftig nicht mehr zuwider gehandelt wird.