BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


15. März 2005

Novellierung Hessisches Wassergesetz: Trotz zukunftsweisender Worte nur Stückwerk

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Scharf kritisiert der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den zur Abstimmung im Hessischen Landtag vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Hessischen Wassergesetzes (HWG). Wenn der Zeitplan der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schon um mehr als ein Jahr verspätet in Hessen umgesetzt wird, so hätten doch deren Inhalte und Zielsetzungen erfüllt werden müssen. Zehn Meter Uferrandstreifen genügen nicht, um die Dynamik der Fließgewässer und deren Auen wieder her zu stellen oder zu erhalten, kritisiert Brigitte Martin, Vorstandssprecherin des BUND Hessen. Der BUND bezweifelt, dass die Vorgaben der WRRL, bis zum Jahr 2015 die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen, mit dieser Novellierung in Hessen eingehalten werden können.

Noch am 8. Dezember 2004 skizzierte der hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel anlässlich der Ministerkonferenz der Flussgebietsgemeinschaft Weser in Fulda die Zukunftsaufgaben bei Fließgewässern folgerichtig "Nun müssen wir uns auf die Verbesserung der Gewässerstrukturen konzentrieren. In begradigten, mit Betonschalen versehen Bächen fühlen sich die Fische nicht wohl", schilderte Dietzel die Aufgaben der Zukunft (Pressemitteilung des HMULV vom 8.Dezember 2004).

Nun aber werden im dem Landtag zur Verabschiedung vorliegenden Entwurf des HWG den Bächen und Flüssen rechts und links nur zehn Meter Möglichkeiten zur Entwicklung einer natürlicher Dynamik eingeräumt. Eine Aue mit all ihren Funktionen für das Fließgewässer und die Reinheit des Wassers aber kann ein Vielfaches dieser Fläche umfassen. Lediglich das Bauern außerhalb von geschlossenen Ortschaften in durch Hochwasser bedrohten Lagen wird durch das neue HWG wieder erschwert. Von Ersatzvorgaben für verloren gegangene Überschwemmungsflächen ist keine Rede mehr. Städte wie Köln unterhalb von Hessen am Rhein hofften vergeblich darauf, dass viele kleine Retentionsflächen auch in Hessen Hochwasserspitzen brechen könnten, um so den volkswirtschaftlichen Schaden zu verringern. Eine Chance vertan, kritisiert der BUND Hessen.

Auch bei der Privatisierung der Wasserversorgung sieht der BUND erhebliche Probleme und befürchtet, dass insbesondere in kleineren Kommunen ohne versiertes Fachpersonal die fehlende Vorschrift zur vorigen Rechtsverordnung das Wohl der Allgemeinheit bedroht. Künftige Kapitalgesellschaften können Schlupflöcher des Gesetzes zu Vertragsabschlüssen nutzen, die der Allgemeinheit wenig dienlich sind und wie in England für die Verbraucher eine qualitativ schlechtere aber teurere Wasserversorgung zur Folge haben können. Der BUND wies bereits in seiner Stellungnahme ausführlich darauf hin.

Weitere Auskünfte geben Ihnen:
Brigitte Martin
Vorstandssprecherin BUND Landesverband Hessen e.V.
Tel.: 0 61 51 - 3 79 31, Mobil: 01 75 - 234 46 89
e-Mail: brigitte.martin@bund.net

Thomas Norgall
Naturschutzreferent des BUND Landesverband Hessen e.V.
Triftstrasse 47, 60528 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69 - 67 73 76 14, FAX: 0 69 - 67 73 76 20
e-Mail: thomas.norgall@bund-hessen.de

Quelle: Landesverband


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