1. Juli 2009
Offener Brief: Offenlegung in Sachen B38a nicht in den Sommerferien
Von: Herwig Winter
Mit Glückwünschen zum Amtsantritt und gleichzeitig mit einer Bitte wendet sich der BUND an Johannes Baron, den neuen Regierungspräsidenten in Darmstadt. Die Bitte bezieht sich auf die Offenlegungsfrist im Planfeststellungsverfahren für die B 38 a-Ortsumgehung um Mörlenbach, die nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach nicht in der Zeit der hessischen Sommerferien liegen sollte. Viele der ehrenamtlichen Mitarbeiter der Naturschutzverbände werden in den Ferien verreist sein, so dass nicht gewährleistet wäre, dass sie sich mit dieser für die gesamte südhessische Region bedeutsamen Planung angemessen auseinandersetzen könnten.
Johannes Baron dürfte bereits bekannt sein, dass die Planung einer mehr oder weniger offen durch die freie Landschaft des Weschnitztals geführten Trasse in der Region keineswegs unumstritten ist. Den Bürgern sollte daher die Chance eröffnet bleiben, während ihrer Anwesenheit an ihrem Wohnort in die Unterlagen Einblick zu nehmen und Einwendungen zu formulieren.
In diesem Zusammenhang macht der BUND darauf aufmerksam, dass nach einem Beschluss es Bundesverfassungsgerichts Verfahrensfehler als Grundrechtsverletzung beurteilt werden können. Eine solche Verletzung kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn es um Vorschriften über die Beteiligung klagebefugter Dritter an Genehmigungsverfahren geht.
Eine Auslegung der Unterlagen in den Ferien würde die Bürger und die Naturschutzverbände, aber auch die Kommunen und übrigen Träger öffentlicher Belange an der Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs zu dem seit Jahrzehnten umstrittenen Planungsprojekt behindern und damit ein Verfassungsrecht und das Gebot eines fairen Verwaltungsverfahrens verletzen. Dem kommt schon deshalb besonderes Gewicht zu, weil die Bürger und Naturschutzverbände sich durch die Gerichte entgegenhalten lassen müssen, dass verspätete Einwendungen in einem Verfahren keine Berücksichtigung mehr finden.
Die Unterlagen erst nach dem Ende der Schulferien öffentlich auszulegen scheint dem BUND auch gegenüber den Interessen des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Bensheim (ASV) vertretbar, denn dieses hatte es selbst in der Hand, die Unterlagen schon vor Monaten zu vervollständigen und damit dem Regierungspräsidium zu ermöglichen, den Ablauf der Einwendungsfrist vor Beginn der Schulferien zu planen. Wenn das ASV diese Möglichkeit nicht genutzt hat, sondern seine vervollständigten Unterlagen erst kurz vor den Sommerferien vorlegt, muss es die nun eintretenden Zeitverzögerungen hinnehmen.