2. September 2014
Planerisches Unvermögen und politischer Starrsinn führen zu Verzögerung
Von: Herwig Winter
Folgen der Variante O2 im Bereich Vohberg: Zerstörte Landschaft und vernichtete Ackerflächen. Ein mehr als mangelhaftes Ergebnis nach gut 15 Jahren Planung, so die Kritik des BUND.
Bereits vor der Jahrtausendwende lag das Ergebnis der ersten Umweltverträglichkeitsstudie zur B 38 a vor. Doch erst mehr als 15 Jahre danach war Hessen Mobil in der Lage, einen Planfeststellungsbeschluss auf den Weg zu bringen. Und selbst nach dieser langen Planungszeit war der Beschluss, der im Januar 2014 unterzeichnet wurde, nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach mit äußerst heißer Nadel gestrickt.
Hessen Mobil übersieht Eidechsen-Schutzgebiet
Das zeigt sich unter anderem daran, dass der Planfeststellungsbeschluss B 38 a im Widerspruch steht zum Planfeststellungsbeschluss für die Draisinenbahn. Letzterer weist ein Eidechsenschutzgebiet aus, aus dem Hessen Mobil die Eidechsen bereits dieses Frühjahr wegfangen und umsiedeln wollte.
Bei der Informationsveranstaltung der CDU in Mörlenbach blieb denn auch der Abteilungsleiter Planung Eugen Reichwein eine Antwort auf die Frage, wie Hessen Mobil das Dilemma um die sich widersprechenden Planfeststellungsbeschlüsse zu lösen gedenkt, schuldig. Aufgrund dieser Schlampigkeit konnte deshalb noch nicht einmal diese vorgezogene Artenschutzmaßnahme zeitnah umgesetzt werden.
Straßenamt plant seit 15 Jahren - Klageverfahren erst seit April 2014
Die Schuldzuweisungen des Bundestagsabgeordneten Dr. Michael Meister an den BUND und an den in seiner Existenz betroffenen Landwirt, durch die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zugunsten der Planungsvariante O2 eine Umgehungslösung für Mörlenbach verzögert zu haben, läuft deshalb vollständig ins Leere.
Die Mitte April 2014 eingereichten Klagen haben das mittlerweile eineinhalb Jahrzehnte währende Verfahren bislang in keiner Weise verzögert. Die eigentlichen Verzögerungen sind nach Auffassung des BUND auf planerisches Unvermögen gepaart mit politischem Starrsinn zurückzuführen. Denn bereits 1997 hatte eine Umweltverträglichkeitsstudie zu einem klaren und eindeutigen Ergebnis geführt: Die Untertunnelungsvariante W4 lag auf Platz 1, die Umgehungsvariante O2 dagegen lediglich auf Platz 10 von insgesamt 17 untersuchten Varianten.
Naturschaden durch Ostvariante kann nicht ausgeglichen werden
Aber noch bedeutender ist die Aussage der Studie, dass die Eingriffe aller Ostvarianten, also auch der O2, nicht in ihrer Gesamtheit naturschutzrechtlich ausgeglichen werden können. Doch Planer wie Politiker setzten fortan stur ausschließlich auf die Variante O2 und Hessen Mobil ist seitdem damit beschäftigt, den Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die O2 doch noch irgendwie hinzubekommen. Der BUND dagegen hatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass das schon nach den Aussagen der eigenen Gutachter nicht möglich sein würde und deshalb angekündigt, dies im Zweifelsfall gerichtlich überprüfen zu lassen.
Hätten sich Planer und Politiker zur Jahrtausendwende dazu entschlossen, die W4 zu realisieren, gäbe es heute bereits eine fertige Umgehungslösung für Mörlenbach. Denn gegen die W4 hätte es weder von den Naturschutzverbänden noch von Landwirten eine Klage vor Gericht gegeben und auch der wachsende Widerstand bei den Bürgern in Weiher wäre ausgeblieben. Hessen Mobil hätte es mühelos geschafft, Ausgleichsmaßnahmen für die nur in geringem Umfang stattfindenden Eingriffe zu planen. Und Staatssekretär Steffen Saebisch hätte nicht noch rasch vor Ende seiner Amtszeit aus Angst vor seinem Nachfolger von den Grünen einen Planfeststellungsbeschluss unterschreiben müssen, der auf tönernen Füßen steht.