BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


15. Februar 2005

Radioaktive Belastung durch den Mackenheimer Steinbruch ist nicht geklärt

Von: Herwig Winter

Kreis Bergstraße. Es kann nach Auffassung des BUND nicht sein, dass die Einschätzung der radioaktiven Belastung der Bevölkerung und des Personals durch den Betrieb des Mackenheimer Steinbruchs lediglich auf Annahmen und Berechnungen zurückgeführt wird. Deshalb hat sich BUND-Landesvorstandssprecher Herwig Winter an das Darmstädter Regierungspräsidium gewandt mit der Forderung nach konkreten Messungen vor Ort. Diese müssen von einem unabhängigen Institut durchgeführt werden; die Kosten dafür sind allerdings vom Steinbruchbetreiber zu tragen.

Es geht dabei darum, die beim Steinbruchbetrieb emittierten Feinstäube über den Zeitraum der Abbautätigkeit hinweg auf den Gehalt von radioaktivem Material zu überprüfen und insbesondere auf das Vorhandensein von Alpha-Strahlern wie Uran zu analysieren. Denn bei der Aufnahme in den Körper von Stoffen, die Alpha-Strahlen abgeben, ist der menschliche Organismus besonders stark gefährdet. Da lange bekannt ist, dass im Gestein des Mackenheimer Steinbruchs Uranerz enthalten ist, wäre eine solche Untersuchung eigentlich längst fällig gewesen. Spätestens im Zusammenhang mit der Genehmigung der Erweiterung hätte die Bevölkerung im Umfeld des Steinbruchs, aber auch das in besonderem Maß betroffene Steinbruchpersonal ein Anrecht darauf gehabt, dass diesem Belang Rechnung getragen wird.

Doch noch ist es nicht zu spät; noch ist Regierungspräsident Gerold Dieke in der Lage, entsprechende Maßnahmen zu treffen, ehe der Genehmigungsbescheid rechtskräftig wird. Mutigen Bürgern vor Ort ist es ebenso wie dem BUND zu verdanken, dass Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid aufrechterhalten werden. Die Gemeinde Mörlenbach fordert der BUND auf, nicht in gleicher Weise wie die Nachbargemeinde Abtsteinach das Wohl der eigenen Bürger vermeintlichen finanziellen Vorteilen zu opfern und ihren Widerspruch gegen die Steinbrucherweiterung nicht zurückzuziehen.

Anstatt mit hohen Bearbeitungskosten für die Widersprüche zu drohen sollte nach Auffassung des BUND Regierungspräsident Dieke seine Beamten anweisen, ihrer Pflicht zur Fürsorge für die vom Steinbruchbetrieb betroffenen Menschen Genüge zu tun und die gesetzlichen Grundlagen dahingehend auszuschöpfen, dass vor einer endgültigen Erweiterungsgenehmigung und auch während des Steinbruchbetriebs der Schutz vor radioaktiv belasteten und damit gesundheitsgefährdenden Feinstäuben gewährleistet ist. Das bedeutet auch, dass der Steinbruch zu schließen ist, wenn die Menge des Gehalts an Uranerz bei dem geförderten Gestein zu einer Gefährdung von Menschen zu führen droht. Die Gesundheit der Menschen im Umfeld des Mackenheimer Steinbruchs sollte den zuständigen politischen Entscheidungsträgern vor den Profitinteressen des Betreibers gehen.

V.i.S.d.P.:


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/radioaktive-belastung-durch-den-mackenheimer-steinbruch-ist-nicht-geklaert/