BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


26. Mai 2009

Regierungspräsidium antwortet der BI "Rettet den Wachenberg"

Von: Willy Welti

Am 21.02.2009 antwortete die Bürgerinitiative (BI) auf das erste Schreiben des Regierungspräsidiums (RP). Zur Erinnerung: die BI hatte am 28.11.2008 dem RP eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (LRA) vorgebracht. Grund für ein weiteres Schreiben sah die BI in noch unbeantworteten Fragen wie:

Dazu erhielt die BI jetzt eine weitere Antwort des Regierungspräsidiums. Demnach hat das RP die wichtige Unterscheidung von Hangsicherung und Erweiterung erkannt. Hier ist noch einmal zu betonen, dass die BI grundsätzlich einer „Hangsicherung“ nicht im Wege steht, allerdings nicht in der von der PWS beantragten Form, die einer Erweiterung gleich kommt. Schließlich wurde nach der öffentlichen Anhörung des PWS-Antrags von 2007 das LRA in der Weise tätig, dass großräumig die Wachenbergkuppe abgesperrt und damit dem Sicherheitsbedürfnis ausreichend Rechnung getragen wurde.

Außerdem sind in der sprengfreien Zeit von Dezember 2008 bis jetzt (trotz der extrem kalten Witterung) keine besorgniserregenden Veränderungen im bis dahin bevorzugten Sprengbereich des Steinbruchs eingetreten. Die These der Bürgerinitiative, dass der in Ruhe gelassene Steinbruch die beste Hangsicherung ist, damit bestätigt. Dies demonstriert übrigens auch die Gemeinde Dossenheim in innovativer Weise, indem sie ihren stillgelegten Steinbruch jetzt kulturell "vermarktet".

Erfreulicherweise bestätigt jetzt das RP die untere Abbaugrenze im Steinbruch wie folgt: "... dass das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis die untere Abbaugrenze gegenüber dem Genehmigungsinhaber mit bestandskräftiger Verfügung festgesetzt und außerdem darauf hingewiesen hat, dass diese Grenze nicht unterschritten werden darf." Damit ist endlich klar, dass nicht mehr weiter in die Tiefe abgebaut werden darf.

Bezüglich der Befürchtungen der BI, dass Sprengungen am Fuße des Wachenberges zur weiteren Schwächung des Berges führen könnten, schreibt das RP, dass der Gesteinsabbau derzeit im Rahmen der Genehmigung vom 19. April 1983 stattfindet mit der Maßgabe, dass das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg in einem ingenieurgeologischen Gutachten den Abbauwinkel von 60° auf 50° Grad verringerte. Diese Eingrenzung ist als solche nicht das Problem, aber die BI verweist darauf, dass dieses Gutachten nur für einen in Betrieb befindlichen Steinbruch gilt und auch keinesfalls eine bedingungslose Pauschal-Legitimation für eine umfassende Steinbrucherweiterung ist.

Weiterhin gilt die Sorge der BI der noch immer ausstehenden Rekultivierung und Renaturierung. Dazu weist das Regierungspräsidium auf den Rechtsstreit um das Genehmigungsverfahren des Antrages der Porphyrwerke (PWS) von 2007 hin, in welchem es auch um eine künftige Renaturierung geht. "Das Regierungspräsidium hat in dieser Angelegenheit einen Widerspruchsbescheid erlassen und das Verfahren insofern verwaltungsmäßig abgeschlossen. Die weitere Entscheidung wird den Gerichten obliegen. Seitens der Verwaltungsbehörde ist dieser Gerichtsentscheidung nicht vorzugreifen", heißt es im Schreiben. Somit bestätigt das Regierungspräsidium mit dem Widerspruchsbescheid, dass Weinheim das Recht hatte, das Einvernehmen zum Antrag der Prophyrwerke zu verweigern.

Die BI gibt zu bedenken, dass die Rekultivierung und Renaturierung nach der Genehmigung von 1983 eigentlich damals zeitnah, nämlich seit 1990 durchzuführen gewesen wäre. Die im Antrag 2007 der PWS neu angedachte Renaturierungsplanung ist bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch zahlreiche Einwendungsschreiben als unzulänglich kritisiert worden. So kann auch die Bürgerinitiative nur abwarten und hoffen, dass die Entscheidung der Gerichte so ausfällt, dass der Wachenberg wenigstens in seiner heutigen Form erhalten bleibt.

Trotz der Verhaltenheit der Mitteilung des Regierungspräsidiums ist die BI sehr zufrieden darüber, dass das RP sich nicht nur dem großen Wunsch der Bürger, nämlich dem Erhalt des Wachenberges annahm, sondern auch an der für den Steinbruch festgelegten Abbaugrenze aus der Genehmigung vom 09.04.1983 festgehalten hat.


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/regierungspraesidium-antwortet-der-bi-rettet-den-wachenberg/