26. April 2011

Steinbruchbetrieb Mackenheim endlich Einhalt gebieten

Von: Herwig Winter

Nachdem nach Auffassung des BUND-Ortsverbandes Mörlenbach sowohl die Gemeinde mit Bürgermeister Lothar Knopf an der Spitze als auch die zuständigen Genehmigungsbehörden einen verantwortungslosen Umgang mit den Gegebenheiten im und um den Mackenheimer Steinbruch an den Tag legen, darf die betroffene Bevölkerung am 4. Mai auf das Eingreifen des Verwaltungsgerichts Darmstadt hoffen.

Obwohl bekannt ist, dass das Gesteinsmaterial in Mackenheim radioaktive Erze enthält, finden weiterhin keine sachgerechten Kontrollen statt. Sowohl durch die Staubwolken nach den Sprengungen als auch bei der Verarbeitung im Betrieb und vor allem auch bei den nach wie vor meist nicht gegen Ladungsverluste gesicherten Transporten werden den Menschen im und um den Steinbruch Staubimmissionen zugemutet, von denen niemand weiß, wie gefährlich sie für die Gesundheit sind.

Das TÜV-Gutachten zur Staubprognose, auf welches sich die Erweiterungsgenehmigung stützt, ist laut einem Fachgutachten des namhaften, europaweit tätigen Ingenieurbüros für Meteorologie und technische Ökologie aus Offenbach methodisch fehlerhaft. Das Fachgutachten stellt fest, dass die Prognosen ausschließlich auf Annahmen und Modellrechnungen basieren, die durch keinen meteorologischen Messwert vor Ort gesichert sind. Die Modellrechnungen wurden unzulässig für ebenes Gelände durchgeführt. Erhebliche Staubemissionen in den Luftströmungen infolge der Kaminwirkung im engen Mackenheimer Tal und der dadurch herrschenden Windverhältnisse wurden nicht berücksichtigt.

Im Zuge der Genehmigung zur Steinbrucherweiterung ließ das Regierungspräsidium Darmstadt die Immissionen durch die Verkehrsbelastung und deren Auswirkung auf die Bevölkerung unberücksichtigt und behauptet nachträglich, dass die LKWs aus dem Steinbruch vom übrigen Verkehr nicht unterscheidbar seien. Dabei sind die Zusammenhänge selbst für neutrale Beobachter nicht zu übersehen. In Weiher können die Menschen ein leidvolles Lied davon singen, wie Staub, Ruß, Erschütterungen und Lärm in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Steinbruchbetrieb stehen.

Die leidgeplagte Bevölkerung in Weiher kann jetzt nur noch hoffen, dass die Verwaltungsrichter dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Geltung verschaffen und dem Steinbruchbetreiber endlich Einhalt gebieten.