BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


1. Juni 2004

Verbandsklage CCT-Werft - BUND geht in die nächste Instanz

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (VGH Kassel) zur Genehmigung einer zusätzlichen Flugzeugwartungsanlage der Condor Cargo Technik (CCT) am Frankfurter Flughafen Flugzeugwerft für überaus problematisch und wird die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), anrufen. Die Entscheidung verstößt nach in mehreren Punkten gegen das europäische Recht. Der BUND bedauert, dass der VGH einmal mehr keine Entscheidung in der Sache getroffen hat, sondern sein Urteil wie schon mehrfach in umweltrechtlichen Streitverfahren des BUND ausschließlich formal begründet. Im vorliegenden Fall folgert aus der formalen Begründung des VGH ein zwei Klassen Recht zu Lasten des Umweltschutzes.

Die Hauptkritikpunkte des BUND sind:


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/verbandsklage-cct-werft-bund-geht-in-die-naechste-instanz/