30. November 2004
VGH Urteil zum Flughafen Egelsbach
Von: BUND Hessen
Frankfurt. Die Entscheidung des VGH-Kassel zugunsten des Landes Hessen ist für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) keine Überraschung. BUNDvorstandssprecherin Brigitte Martin: "Das Ergebnis zeichnete sich bereits in der mündlichen Verhandlung ab." Die vom BUND prognostizierte Vernichtung des geschützten Fischbestandes ist zwischenzeitlich eingetreten, denn die Richter hatten die Baumaßnahme bereits vor längerer Zeit zugelassen. Sie hatten auf das Schutzkonzept der Naturschutzbehörde vertraut.
Mit seiner Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Landeplatzes Egelsbach wollte der BUND und eine Bürgerinitiative insbesondere die Erhaltung eines Bachlaufs und der geschützten Fischart "Groppe" durchsetzen. Durch die Baumaßnahmen wurde das Vorkommen bereits zerstört.
Der VGH-Kassel hatte zuvor einen Baustopp-Antrag des BUND abgelehnt. Die Richter hatten auf den Planfeststellungsbeschluss vertraut, in dem die Umsetzung der geschützten Fische festgeschrieben war. Doch wie vom BUND vorhergesagt, trocknete der Bachlauf infolge der Baumaßnahmen aus. Die Umsetzung misslang. Damit wurde das einzige Vorkommen der Groppe im Naturraum zerstört. Die vom Land zuvor zugesicherte in Schutznahme nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist nicht mehr möglich.