BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


13. Juli 2005

Vorsicht bei der Rapsaussaat!

Von: BUND Hessen

Frankfurt. Direkt vor der Aussaat bekommen hessische Bauern von ihren Landhändlern keine Garantie für gentechnikfreies Rapssaatgut. Nach den Erfahrungen mit gentechnisch verunreinigtem Maissaatgut in Bayern und Hessen*, welches bei Stichproben mehr oder weniger zufällig gefunden wurde, ist bei der Rapsaussaat besondere Aufmerksamkeit geboten.Diese Notwendigkeit ergibt sich zum einen aus der Bedeutung die insbesondere Raps in unseren heimischen Ökosystemen für Bienen, Kohlkulturen oder durch Ausfallraps hat. Deshalb ist GVO-Raps in der EU - bislang - nicht zugelassen.Die Notwendigkeit ergibt sich aber auch aus den Erfahrungen mit der bisherigen Unzuverlässigkeit bei öffentlichen und unternehmensspezifischen Kontrollsystemen. Diese sind u.a. darauf zurückzuführen, dass Saatgutkonzerne international agieren und Saatgutpartien auch aus Ländern importiert werden, in denen mit Blick auf die Agrogentechnik andere Rechtsnormen gelten als in den USA und Kanada. Deshalb ist besondere Vorsicht bei Rapsaatgutimporten aus diesen Ländern angebracht.Sowohl die deutsche Saatgutindustrie als auch die staatlichen Kontrollstellen sichern zwar größtmögliche Sicherheit bei der Saatgutherstellung und -kontrolle zu, allerdings wird eine eindeutige Kennzeichnung - GVO-Anteil unterhalb der Nachweisgrenze - auch bei heimischem Saatgut vermieden. Das ist unbefriedigend.Das Aktionsbündnis fordert die Saatgutindustrie und den -handel auf, Gentechnikfreiheit beim Saatgutverkauf eindeutig zu sichern und zu erklären:

 

Solange weder die Saatgutindustrie noch staatliche Einrichtungen in Hessen dafür Sorge tragen, dass Gentechnikfreiheit bei Rapssaatgut gewährleistet ist, fordert das Aktionsbündnis Hessens Bauern auch im Eigeninteresse, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden auf, nur eindeutig deklariertes Saatgut (GVO unterhalb der Nachweisgrenze) zu verwenden.

Das gilt insbesondere auch für die Bauern, die nach gesetzlichen Vorgaben (Biobauern) oder nach Verbands- oder Markenregeln (Hessische Direktvermarktervereinigung und Qualitätsmarke "Gutes aus Hessen" den Verzicht auf die Anwendung von GVO erklären.

Mit diesem Nachweis wird derzeit nur Rapssaatgut in Österreich gekennzeichnet. Der deutsche Agrarhandel wie die BayWa kann auf Anfrage Ware aus Österreich beschaffen.

*Hintergrund:

Maissaatgut der US-amerikanischen Saatgutfirma Pioneer mit Verunreinigungen mit GVO-Sorten ohne entsprechende Kennzeichnung wurde im April 2005 in Hessen und Bayern an Landwirte ausgeliefert. Bei Stichproben der zuständigen Landesbehörden wurde dieser Sachverhalt festgestellt.Während die Partien in Hessen nach Behördenangaben vollständig zurückgeholt und gegen einwandfreie Ware ausgetauscht wurde, kamen die Saatgutpartien in Bayern zur Aussaat. Erst nach Androhung von Zwangsmaßnahmen teilte die Saatgutfirma den bayrischen Behörden mit, auf welchen Betrieben dieses Saatgut ausgesät worden ist.Da die gefundene Genmaissorte MON 810 eine Zulassung für den europäischen Markt hat, wird mit den Erzeugern verhandelt, ob sie den Mais nach den Bestimmungen des Gentechnik-Gesetzes anbauen oder vernichten.

Rückfragen beantwortet Ihnen:
Dietmar Groß
Sprecher des Aktionsbündnisses, Aufsichtsratsmitglied der Marketinggesellschaft "Gutes aus Hessen", 0170 3803416

Quelle: Landesverband


Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/vorsicht-bei-der-rapsaussaat/