Windkraftanlagen im Kreis Bergstraße

Der BUND Bergstraße fordert einen zügigen Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) und zwar auch im Kreis Bergstraße. Als Ziel strebt der Umweltverband an, auf 2% der Kreisfläche Vorrangflächen für Windkraft einzurichten. Da die Windnutzung im Einklang mit einer land- und forstwirtschaftlichen Flächennutzung steht, lassen sich zweifellos genügend geeignete Flächen finden. Gleichzeitig werden damit 98% des Kreises automatisch zur Tabufläche für Windkraftanlagen.

Standorte im ehemaligen Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Odenwald sieht der BUND zwar aufmerksam kritisch, gleichzeitig aber als durchaus möglich an. Absolut entscheidend ist bei der Planung, dass eine überörtliche Abstimmung über die Vorrangflächen stattfindet. Das geschieht über den "Teilregionalplan für Erneuerbare Energien" des Regierungspräsidiums Darmstadt, das mehrere Vorrangflächen vorgeschlagen hat, die seit 2013 in der Abstimmung mit den Betroffenen sind. Die endgültigen Vorrangflächen für Südhessen werden vermutlich erst 2018 rechtsverbindlich sein; bis dahin können Investoren im Prinzip überall den Bau neuer WEA beantragen.

Eine isolierte kommunale Planung (Flächennutzungsplanung) ist fachlich unbefriedigend, denn die kleinen Gemeindeflächen reichen nicht aus, um günstigste und damit wenig schädliche Standorte zu ermitteln.

Nach wie vor sind Windparks im Kreis Bergstraße heftig umstritten, wie in Südhessen überhaupt. Starken Widerstand gibt es sowohl auf politischer Ebene als auch bei den  Menschen, die nahe an den diskutierten Standorten leben. Dahinter steht oft Angst vor dem Unbekannten. Viele Befürchtungen lassen sich aber inzwischen widerlegen und werden, falls der Bau einer Anlage beantragt wird, im Genehmigungsverfahren behandelt.

Zu den diskutierten Standorten für Windkraftanlagen im Odenwald und an den Hängen der Bergstraße bezieht der BUND wie folgt Stellung:

  1. Der BUND Bergstraße fordert vom Land Hessen eine angemessene Vorrangplanung für Windkraftstandorte. Das Land muss hier umgehend seine Hausaufgaben machen, damit Schaden abgewendet wird. Verweigerungshaltungen und Vogel-Strauß-Politik verschlimmern die Situation von Tag zu Tag.
  2. Die konkreten Genehmigungsverfahren müssen nach einem verbindlichen Schema ablaufen. Gleiche Sachverhalte müssen in Hessen landesweit einheitlichen Prüfungsanforderungen und Abwägungskriterien unterzogen werden. Nur so entsteht Planungssicherheit für Investoren und nur so kann die Bevölkerung Vertrauen in die Genehmigungsverfahren gewinnen.
  3. Der BUND Bergstraße wird seine Wächterfunktion für Mensch und Umwelt in den Genehmigungsverfahren wahrnehmen und auf die strikte Einhaltung rechtlicher Bestimmungen des Natur- und Umweltschutzes und angemessene Prüfverfahren drängen.
    Die Zustimmung des BUND finden nur solche Standorte für Windenergieanlagen, die derartigen Prüfverfahren unterzogen wurden und bei denen alle rechtlichen Vorschriften beachtet und die Möglichkeiten zur Minimierung und zum Ausgleich verbleibender Nachteile für Mensch und Umwelt sachgerecht ausgeschöpft sind.


Standorte im Kreis

Fürth, fertiggestellt
Wald-Michelbach, in Betrieb
Greiner Eck, in Betrieb
[Hüttenfeld], aufgegeben
[Mannheim], kaum Chancen

Energiewende selber machen:
Auf Ökostrom umsteigen!

Suche