Glyphosatfreie Kommune
Im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung stellt sich die Frage, ob überhaupt derzeit eine Nutzung von Glyphosat stattfindet. Möglicherweise kann dies auf Flächen der Fall sein, bei denen pfluglose Bodenbearbeitung erfolgt, um bodenschonendere Bewirtschaftung zu gewährleisten. Hier stellt sich die Frage, ob bei einem Verbot von Glyphosat die verwendeten Ersatzstoffe harmloser oder gefährlicher sind. Derzeit ist im Übrigen die Bewertung von Glyphosat äußerst umstritten:
Nach dem Toxikologie-Experten-Meeting bei der EFSA im Februar 2015 im Verfahren zur erneuten Prüfung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes G/yphosat stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung (/ARG) der WHO den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen, Kanzerogen Gruppe 2A "ein. Die Einschätzung der /ARG stimmt aufgrund ihres Bewertungsansatzes nicht mit den Bewertungen des BfR, der EFSA und den zuständigen nationalen, europäischen und anderen internationalen Institutionen einschließ/ich des WHO/FAO Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) überein. Die WHO selbst hat eine „ad hoc expert task force" mit der Aufgabe eingerichtet, die Gründe für die unterschiedliche Bewertung der Daten durch ihre eigenen Gremien, der /ARG einerseits und des JMPR andererseits, aufzuklären. Es handelt sich dabei um ein wissenschaftliches Divergenzverfahren innerhalb der WHO, das noch nicht abgeschlossen ist Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kam nach erneuter Prüfung seiner Bewertung des gesundheitlichen Risikos zum Ergebnis, dass sich nach dem derzeitigen Stand des Wissens bei bestimmungsgemäßer Anwendung von G/yphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen ableiten lässt. Die Experten aus den Behörden der 28 EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben ebenfalls alle Unterlagen geprüft. Das Ergebnis der abschließenden Expertendiskussion war Grundlage der EFSA-Sch/ussfo/gerung (EFSA Conclusion), die in Übereinstimmung mit der Einschätzung des BfR steht. (Bundesinstitut für Risikobewertung).
Vor diesem Hintergrund wird derzeit keine Initiative im Hinblick auf ein Verbot ergriffen.