Der Steinbruch in Heppenheim-Sonderbach, betrieben von der RöhrigGranit GmbH, hat seine Grenzen erreicht und daher 2018 eine Erweiterung beantragt.
Die geplante Erweiterung des Steinbruchs stellt einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, von dem insbesondere ein bereits 120-jähriger Buchenbestand betroffen ist, der zudem als Schutzwald ausgewiesen ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass der Abbau näher an die Siedlung Juhöhe heranrückt.
Eigentlich sollte es damit klar sein, dass der BUND einen solchen Eingriff rundheraus ablehnt.
Andererseits schafft der Steinbruch neue Biotope für Arten, die teilweise als extrem bestandsgefährdet zu betrachten sind (Gelbbauchunke, Flussregenpfeifer, Wanderfalke, Uhu). Zudem kümmert sich der Betreiber derzeit in vorbildlicher Weise um den Erhalt und die Pflege dieser Biotope, was durchaus nicht selbstverständlich ist.
Es gibt also auch positive Aspekte im Rahmen der Erweiterung.
Dem BUND fiel die Entscheidung in diesem Fall schwer. Letztlich stellt der BUND seine (weiter vorhandenen) naturschutzfachlichen Bedenken unter folgenden Voraussetzungen zurück:
- Letzte Erweiterung: Die Erweiterung des Steinbruchs der Fa. Röhrig erfolgt letztmalig in die Fläche hinein.
- Baumalter erhöhen: Der Flächenverlust des alten Buchenbestandes wird nicht nur durch junge Ersatzforstungen ausgeglichen. Zusätzlich wird die Umtriebszeit des restlichen Waldbestandes auf voller Breite des Steinbruches auf mindestens 240 Jahre erhöht.
- Dauerhafter Naturschutz: Der Schutz und die Pflege der Biotope insbesondere für die Gelbbauchunke werden auch für die Zeit nach Beendigung des Steinbruchbetriebs sichergestellt.
- Schutzgebiet erweitern: Die Natura-2000-Verträglichkeit für das Vogelschutzgebiet wird gewährleistet. Dazu werden die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und das Schutzgebiet wird so erweitert, dass die zukünftigen Felswände innerhalb der Gebietskulisse liegen.
- Bevölkerung schützen: Zum Schutz der Bevölkerung in Sonderbach und auf der Juhöhe ist die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben selbstverständlich. Außerdem werden Erschütterungen bei Sprengungen sowie Staubentwicklung bei Sprengungen und Betrieb der Brecheranlagen regelmäßig messtechnisch überwacht. Die Messergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht.