BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Agenda 21 in Birkenau

Ein Schwerpunkt der BUND-Aktiven in Birkenau ist der Agenda 21-Prozess, vor allem der Arbeitskreis "Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Naturschutz". Gemeinsam mit Landwirten, Naturschutzverbänden und interessierten Bürgern haben wir uns besonders mit dem neuen Flächennutzungsplan für Birkenau beschäftigt und dafür Leitlinien erarbeitet.

Bei der anstehenden Bürgermeisterwahl in Birkenau haben wir die Kandidaten gefragt, wie sie zu den Agenda 21-Arbeitskreisen und zu den erarbeiteten Leitlinien zum Flächennutzungsplan stehen. Sehen Sie sich die Antworten der Kandidaten an.

Agenda 21-Leitlinien zum Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die wichtigste Planung der Gemeinde Birkenau in Bezug auf Flächenverbrauch. Denn der FNP legt fest, ob eine Fläche in Zukunft z. B. für Wohnbebauung oder Landwirtschaft genutzt werden darf oder ob sie Natur und Landschaft vorbehalten bleibt.

Die Leitlinien des Arbeitskreises folgen der Erkenntnis, dass Boden auch in Birkenau nicht vermehrbar ist und seine vielfältigen Funktionen als unsere Lebensgrundlage erhalten werden müssen:

  1. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Wohl unserer Kinder.
  2. Dauerhafter Erhalt, Schutz und Vernetzung wertvoller Biotope.
  3. Dauerhafter Verzicht auf die Bewirtschaftung von mindestens 5-10% der Waldfläche.
  4. Erhalt der Erholungsmöglichkeiten in Wald und Flur.
  5. Erhalt der typischen Kulturlandschaften des vorderen Odenwaldes, insbesondere des Streuobstgürtels um die Kerngemeinde und die Ortsteile. Keine Ausweisung von Baugebieten in diesen Bereichen.
  6. Erhalt des charakteristischen Orts- und Landschaftsbildes der Großgemeinde Birkenau.
  7. Erhalt der Landschafts- und Siedlungsstrukturen, kein weiteres Zusammenwachsen von Kerngemeinde und Ortsteilen.
  8. Sicherung und Arrondierung der landwirtschaftlichen Flächen.
  9. Streichung der „Zentralen Sportanlage“ im FNP und Deklarierung als landwirtschaftliche Nutzfläche und Naturraum.
  10. Kritische Überprüfung der bereits ausgewiesenen Flächen für den Gewerbe- und Wohnungsbau (Beispiele: Baugebiete Reisen, Nieder-Liebersbach).
  11. Vorhandene Bau-/Gewerbegebieten sind auszunutzen, bevor neue ausgewiesen werden.
  12. Schließung von Baulücken.
  13. Wohnraum-Sanierung.
  14. Sanierung und Ausbau des Ortskerns (inkl. Platz La Rochefoucauld) zum Zentrum des örtlichen Miteinanders (z. B. Marktangebote, attraktiver Wohnraum, kulturelle Angebote, Gastronomie, Dienstleistungsangebote).
  15. Ermöglichung von Mehrgenerationen- und altersgerechtem Wohnen und Betreuen.
  16. Sicherung und Ausbau wohnortnaher Arbeitsplätze.
  17. Gewerbe- und Geschäftsflächen-Recycling (wo möglich und sinnvoll).
  18. Neuausweisung von Gewerbeflächen nur in Kooperation mit den Nachbargemeinden.
  19. Sicherstellung der notwendigen Infrastruktur (soziale Einrichtungen, Dienstleistungen, Nahversorgung).
  20. Planung eines Fahrradwegenetzes für die Großgemeinde Birkenau und konsequente Umsetzung bei Straßenbaumaßnahmen.
  21. Bewusste Gestaltung der Ortseingänge, um Birkenau ansprechend und einladend zu machen.

Mit der Ausgestaltung des Flächennutzungsplans tritt die Gemeinde Birkenau den Beweis an, ob sie es ernst meint mit dem Agenda 21-Prozess und ob sie zukunftsfähig ist!

Quelle: http://archiv.bund-bergstrasse.de/ueber_uns/bund_vor_ort/birkenau/agenda_21_in_birkenau/