Wachenberg-Informationstafel am 6-Mühlen-Weg

Nach dem Erfolg zum Erhalt des Wachenbergs hat der BUND und die Bürgerinitiative „Rettet den Wachenberg“ an der unteren Fuchs´schen Mühle eine Informationstafel angebracht. Die Tafel ist eine Bereicherung des 6-Mühlen-Wegs. Sie beschreibt die Besonderheiten des Natura2000 Gebiets am Wachenberg und berichtet von den Schritten die zum Erhalt dieses Wahrzeichens von Weinheim geführt haben. Die Bürgerinitiative erwartet nun, dass unter der Leitung des Landratsamts in Heidelberg eine naturschutzfachlich fundierte Renaturierungsplanung durchgeführt wird, da die bisherigen Planungen nicht umgesetzt wurden.

Rettet den Wachenberg!

Nahe bei der Weinheimer Wachenburg betreiben die Porphyrwerke Schriesheim-Weinheim (PWS) einen Steinbruch. Im Jahr 2005 hat das Unternehmen eine Erweiterung des Steinbruchs beantragt.

Die Erweiterung - offiziell wird verharmlosend von einer "Hangsicherungsmaßnahme" gesprochen - würde die geschützten Waldbiotope auf der Kuppe und auf dem Hang gefährden oder zerstören. In dem Eichentrockenwald, der als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist, leben viele seltene Pflanzen- und Tierarten wie Hirschkäfer, Mittelspecht, Zwergfledermaus und Bechsteinfledermaus.

Wie stark auch das Landschaftsbild betroffen wäre, zeigt die Tatsache, dass die Erweiterung den Abbau von 4,8 Millionen Kubikmetern Gestein über mehrere Jahrzehnte umfasst. Somit würde der Wachenberg seinen Gipfel verlieren.

Rund um den Wachenberg haben sich viele Menschen in der Bürgerinitiative "Rettet den Wachenberg" zusammengefunden. Die vielfältigen Aktionen haben bisher verhindern können, dass die Erweiterung unter dem Deckmantel der Hangsicherung klammheimlich genehmigt wird.

Arbeit der Bürgerinitiative zeigt Erfolge

Die Stadt Weinheim hat (mit Unterstützung aller Parteien Weinheims) der Planung der Porphyrwerke das Einvernehmen versagt. Nur deshalb – und nicht wegen der vielen Einsprüche der Betroffenen – hat das Landratsamt Heidelberg das Vorhaben abgelehnt. Die Porphyrwerke und der Eigentümer des Geländes (Gemeinde Hirschberg) sind daraufhin gegen diese Entscheidung vorgegangen, waren aber erfolglos. Die übergeordnete Behörde hat die Entscheidung des Landratsamts bestätigt und das fehlende Einvernehmen der Stadt Weinheim nicht ersetzt.

Im neuen Flächennutzungsplan für den Wachenberg ist die Kuppe als Waldgebiet festgelegt. Die Metropolregion Rhein-Neckar hat mündlich bestätigt, dass dies dem Regionalplan nicht widerspricht.

Für die Überwachung des Steinbruchbetriebs am Wachenberg ist das Landratsamt Heidelberg zuständig. Da im Steinbruch immer noch gesprengt wurde, obwohl die genehmigten Grenzen bereits erreicht und teilweise überschritten waren, hat die Bürgerinitiative im Dezember 2008 beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorsichtshalber eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Das Landratsamt hat darauf zu achten, dass im Steinbruch nur innerhalb der genehmigten Grenzen abgebaut wird. Das Landratsamt hat bestätigt, dass der Winkel an der Steilwand nicht größer als 55 Grad werden darf wie vom geologischen Landesamt in Freiburg empfohlen.

Die Stadt Weinheim hat zur Sicherheit im Steinbruch ein Gutachten erstellen lassen. Dieses belegt, dass die Sicherheit durch Einzäunen möglich ist. Die vom Steinbruchbetreiber geplante sogenannte "Hangsicherung" durch Ausweitung des Steinbruchs ist also nicht nötig.

Gewonnen: Schutz des Wachenbergs vom Gericht bestätigt

Auf dieser Basis hat die Stadt Weinheim einen Bebauungsplan erarbeitet, der vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet wurde. Er schützt den Wachenberg vor weiterer Zerstörung und gewährleistet den Erhalt des Landschaftsbilds. Leider haben sowohl Steinbruchbetreiber als auch Eigentümer gegen diesen Bebauungsplan Klage eingereicht.

Am 29. Januar 2013 hat nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Urteil gefällt: Sowohl der Flächennutzungs- als auch der Bebauungsplan der Stadt Weinheim über das Gebiet des Porphyr-Steinbruchs sind zulässig. Das Urteil ist rechtsgültig und eine Revision wird nicht zugelassen. Der Steinbruchbetreiber legte gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde ein, das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die Beschwerde im März 2015 zurückgewiesen.



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